Insolvenz Was tun, wenn der Autohändler pleite geht?

Insolvenz Foto: Katalin Ziegler

Immer mehr Autohändler müssen aufgrund von Insolvenz schließen. Für Flottenmanager kann dies kostspielige Folgen nach sich ziehen. Wir sagen, worauf Sie achten sollten.

Wer sein Fahrzeug nur zur Reparatur in das Autohaus gebracht hat, kann zumindest teilweise aufatmen. Denn der Insolvenzverwalter muss den Wagen herausgeben, da er ihm nicht gehört. Wenn die Arbeiten noch nicht durchgeführt oder der Wagen nicht fahrbereit ist, muss der Kunde jedoch die fälligen Kosten für den Abtransport selbst zahlen und die restlichen Arbeiten bei einer anderen Werkstatt durchführen lassen.

Schwieriger wird es bei einem bezahlten Neuwagen, der wegen der Händlerpleite nicht ausgeliefert wird. In diesem Fall kommt es auf den Insolvenzverwalter an. Wenn dieser sich entschließt, den Betrieb weiterzuführen, wird der Wagen ausgeliefert. Akzeptiert er den Fahrzeugkauf nicht und annulliert den Vertrag, ist das Geld weg und der Kunde geht leer aus. Es ist nicht möglich, eine Bestellung oder einen Kauf wegen Insolvenz rückgängig zu machen.

Wer sein altes Auto in Zahlung geben will, sollte das erst tun, wenn der ­Neuwagen ausgeliefert wird. Bei einer Pleite wäre er ansonsten nämlich weg, da er zur Insolvenzmasse des Händlers ­gehört. Anzahlungen bei Neuwagenhändlern müssen Kunden nicht zwingend vorher leisten. Sie können auch erst bei Übergabe des Autos, der Fahrzeugpapiere und der Schlüssel auf den Tisch gelegt werden.

Gelten Garantie und Gewährleistung?

Doch wie sieht es bei einer Händler­pleite mit der Garantie und Gewährleistung aus? Hier muss laut des Zentralverbands des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes zwischen zwei Fällen unterschieden werden. Garantieansprüche bei Neuwagen muss meist der Autohersteller erfüllen, bei einer Insolvenz kann der Kunde sich also an jeden anderen Händler seiner Marke wenden.

Anders sieht es bei Gebrauchtfahrzeugen aus: Die gesetzliche zweijährige Gewährleistung, die sogenannte Sachmängelhaftung, liegt im Zuständigkeits­bereich des Händlers, bei dem das Fahrzeug gekauft wurde. Damit haftet er je nach Vertragsmodalität mindestens für ein Jahr für alle Mängel, die der Wagen zum Übergabezeitpunkt hatte. Gibt es den Verkäufer nicht mehr, können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.

Kunden mit Fahrzeugfinanzierungen oder Leasingangeboten sind in der Regel nicht von einer Autohaus-Pleite betroffen. Der Automobilhändler ist in den ­seltensten Fällen selbst als Leasinggeber tätig, sondern vermittelt an bestimmte Gesellschaften beziehungsweise Banken.  Die Insolvenz eines vermittelnden Automobilhändlers hat demnach keine Auswirkung auf den Bestand von Leasing- oder Finanzierungsverträgen.