Kfz-Steuer für Elektroautos So rechnet der Fiskus

Kfz-Steuer, Elektroauto, Foto: Fotolia

Das Bundesministerium der Finanzen in Berlin fördert den Kauf von Elektroautos. Ab der Erstzulassung sind die Stromer grundsätzlich für fünf Jahre steuerbefreit.

Danach erfolgt die Berechnung nach einem komplizierten Schlüssel mit abschließender Sonderregelung. (Paragraf 3d KfzStG). Für Pkw bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.000 Kilogramm fallen pro angefangene 200 Kilogramm 11,25 Euro an Kfz-Steuer an, bis 3.000 kg sind es 12,02 Euro, bis 3,5 Tonnen exakt 12,78 Euro. Diese Teilbeträge werden addiert und anschließend um die Hälfte ermäßigt.

Peugeot iOn kostet 45 Euro im Jahr

Ein Rechenbeispiel: Der Peugeot iOn hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1.450 kg. Aufgerundet sind es, laut Bundesministerium, 1.600 kg „verkehrsrechtlich zulässige Gesamtmasse“. Diese Summe wird durch 200 geteilt, mit 11,25 Euro multipliziert, danach durch den Faktor zwei geteilt und schließlich noch auf die volle Eurosumme abgerundet. Das macht für den iOn 45 Euro ab dem sechsten Jahr an jährlicher Kfz-Steuer.

Hybride gelten nicht als Elektroautos

Eine Ausnahme bilden dagegen E-Autos mit Range Extender, wie der Opel Ampera. Laut Bundesministerium handelt es sich nach der gegenwärtigen Begriffsbestimmung im Kfz-Steuergesetz nicht um ein "reines Elektrofahrzeug", das unter die befristete Steuerbefreiung fällt. Das "Regierungsprogramm Elektromobilität" vom 18. Mai 2011 sieht allerdings vor, auch Fahrzeuge mit Hybridelektroantrieb bei einem CO2-Wert von unter 50 g/km durch eine zehnjährige Steuerbefreiung zu begünstigen. Zur Umsetzung bedarf es allerdings noch einer Gesetzesänderung. Bis dahin müssen für den Opel jährlich 28 Euro an den Fiskus abgeführt werden.