Kfz-Versicherung für 2016 Neue Typklassen, neue Beiträge

Foto: Range Rover

Die Versicherungswirtschaft hat die neuen Typklassen für 2016 ermittelt. Welche Dienstwagen werden teurer, welche günstiger?

Zum kommenden Jahr ändert sich für einige Autofahrer die Einstufung ihrer Fahrzeuge bei der Haftpflicht- sowie Kasko-Versicherung. 45 Prozent der Teil- oder Vollkasko versicherten Autos werden in neue Typklassen eingestuft, meldet der Gesamtverbrand der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ändert sich für 70 Prozent der in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge nichts. Die Typklasse ist eines der Merkmale, die die Versicherer bei der Berechnung des Beitrags berücksichtigen. Je niedriger die Einstufung, desto günstiger wirkt sich das auf den Tarif aus.

Bei der Kfz-Haftpflicht werden 14 Prozent niedriger eingestuft, für etwa 16 Prozent erhöht sich die Klasse, dabei werden die meisten nur um eine Klasse umgestuft. Eine niedrigere Einstufung gilt zukünftig etwa für das BMW 420d Coupé, der Soda Octavia Combi 1.2 TSI rutscht in eine höhere Typklasse.

Niedrigere Klassen ergeben sich für rund 8,6 Millionen vollkaskoversicherte und knapp 5,3 Millionen teilkaskoversicherte Pkw. Höhere Typklassen haben die Statistiker für insgesamt 1,1 Millionen kaskoversicherte Autos errechnet. Runtergestuft wurden unter anderem Opel Mokka 1.6 oder Suzuki Alto 1.0. In höhere Kasko-Klassen rutscht hingegen beispielsweise der bei Autodieben beliebte Range Rover Sport 3.0 TD.

Die aktuelle Typklasseneinstufung des GDV für rund 26.000 verschiedene Modelle kann man unter typklasse.de abrufen. Die Typklassen spiegeln die Schaden- und Unfallbilanzen eines jeden in Deutschland zugelassenen Automodells wider. Zur Berechnung werden die Fahrzeugschäden und die dadurch verursachten Reparaturkosten der letzten drei Jahre betrachtet. Die Typklasse in der Haftpflicht wird in erster Linie von der Fahrzeugart und de Fahrweise der Nutzer beeinflusst. Bei der Kaskoversicherung fließen auch Autodiebstähle oder Glasschäden in die Beurteilung ein. Die Versicherungsunternehmen wenden die neuen Typklassen meistens zum 1. Januar des neuen Jahres auf bestehende und neue Verträge an.