Bußgeld aus dem Ausland Erwischt! Was tun?

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Bisher ist die große Welle ausländischer Bußgeldbescheide ausgeblieben. Doch das könnte sich bald ändern. Wir sagen Ihnen, worauf es ankommt und wie Sie sich am besten wehren.

Autofahrer, die im Ausland einen Verkehrsverstoß begehen, müssen immer damit rechnen, dass die Geldbuße noch Monate später in Deutschland vollstreckt wird. Das sieht das internationale Rechtshilfeabkommen der Europäischen Union seit Ende 2010 vor. Bisher ist die große Welle ausländischer Bußgeldbescheide ausgeblieben. Doch das könnte sich bald ändern.

"Noch vollstrecken wenige der 28 EU-Staaten Geldbußen grenzüberschreitend", sagt Michael Nissen, ADAC-Rechtsexperte. Das liegt auch daran, dass einige Staaten, etwa Italien oder Griechenland, die EU-Richtlinie erst jetzt in nationales Recht umgesetzt haben. Doch die wahre Ursache ist, dass die Verfahrenskosten vor allem der Staat zu tragen hat, in dem der Verstoß begangen wurde. Während der Erlös bei erfolgreicher Vollstreckung dem Staat zufließt, in dem der Täter lebt. Bisher geht es der EU allein darum, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. "Einen Anreiz gibt es daher für die Ausgangsstaaten kaum", schätzt Frank Häcker von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Deutsche Fahrer können sich erfolgreich zur Wehr setzen

Doch auch wenn massenhaft Bußgeld­bescheide aus dem Ausland eintrudeln sollten, deutsche Autofahrer können sich oft erfolgreich zur Wehr setzen. Grund: In Deutschland muss dem Fahrer eine Verfehlung nachgewiesen werden. Eine Halterverantwortlichkeit, wie sie in vielen EU-Staaten geltendes Recht ist, gibt es für den bewegten Verkehr in Deutschland nicht.

"Schon wer als Halter einen ausländischen Bußgeldbescheid zugesandt bekommt, sollte sich wehren, falls die Tat gar nicht stattgefunden hat, der Fahrer nicht sicher ermittelt werden kann oder rechtliches Gehör fehlt, weil der Bescheid nicht in deutscher Sprache abgefasst ist", rät Häcker, der Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht ist. Das gelte auch für juristische Personen, also Unternehmen, falls Dienstwagenfahrer betroffen sind.

Nichtstun kann zu Problemen führen

Wer nichts tut und hofft, dass der ausländische Staat das Bußgeld nicht über das Bundesamt der Justiz vollstrecken lässt, kann schnell Probleme bekommen. "Mit Hinweis auf den früheren Einspruch kann die Vollstreckung oft erfolgreich abgewehrt werden", sagt Häcker. Unternehmen, die das Bußgeld sofort zahlen, haben natürlich im Innenverhältnis nach Maßgabe des Dienstwagenvertrages einen Anspruch gegen ihren Mitarbeiter.

Berechtigte Bußgeldbescheide aus dem Ausland sollten Fuhrparkleiter immer ernst nehmen. Auch wenn keine direkte Möglichkeit der Vollstreckung über das Bonner Bundesamt der Justiz besteht, können Verkehrssünder belangt werden, wenn sie nochmals in das jeweilige Land einreisen. Dies gilt besonders in Ländern, bei denen die Halterhaftung zählt – etwa in Österreich. In Italien und Spanien können Bußgelder fünf beziehungsweise vier Jahre lang eingetrieben werden. Dann ­allerdings mit Strafzuschlägen und damit deutlich teurer.

Immer mehr Staaten nutzen ihr Recht und treiben Bußgeldbescheide ein

"Mittlerweile wachen immer mehr Staaten auf und nutzen ihr Recht", stellt Nissen fest. Experten fürchten, dass die ­2österreichische Lösung" europaweit eingeführt werden könnte. Im Gegensatz zu allen anderen Staaten erhalten die Österreicher die in Deutschland vollstreckten Geldbußen. Im umgekehrten Fall geht der Erlös auf Basis des gegenseitigen Vertrages nach Deutschland. "Es ist nicht ausgeschlossen, dass diese Regelung künftig geändert wird, damit es sich für die Staaten lohnt, ein grenzüberschreitendes Verfahren einzuleiten", sagt Nissen.