Kolumne Fuhrparkmanagement auf Autopilot?

Daimler Autonomes Fahren Foto: Daimler

Die Vorteile von autonomen Fahren scheinen zu überwiegen. Allerdings hält die Gesetzgebung nicht mit der Technik mit.

Einsteigen, zurücklehnen, entspannen. Selbst einparken war gestern und vom Assistenzsystem zum Autopiloten scheint es nur noch ein kleiner Schritt. Die Unternehmen versprechen sich einiges davon: Unfälle werden sich reduzieren, das Personal wird geschont und kann Fahrzeiten sinnvoller nutzen. Daimler hat im Bundesstaat Nevada die weltweit erste Straßen­zulassung für einen autonomen Lkw erhalten. Bereits heute sind einige Systeme am Markt, welche so mancher Fuhrparkleiter eher heute als morgen gerne in seinen Fahrzeugen sehen würde.

Autonomes Fahren dauert in Deutschland noch 10 bis 15 Jahre

Doch in Deutschland dauert es sicher mindestens noch 10 bis 15 Jahre, bis die ersten Fahrzeuge selbstständig über die Autobahn brettern und sich auf dem Rücksitz Mitarbeiter ihrem Business widmen können. Schon die Möglichkeiten, die neuen Systeme zu testen, lassen hier zu wünschen übrig. Hersteller wie VW und Mercedes müssen aufgrund mangelnder Erprobungsmöglichkeiten und fehlender gesetzlicher Rahmenbedingungen ihre Systeme andernorts ausprobieren. Ein großes Risiko ist die ungeklärte Frage, was passiert, wenn das Assistenzsystem aufgrund eines technischen Fehlers zu einem Unfall führt. Klar ist: Nicht alles, was technisch machbar ist, kann auch umgesetzt werden. Die aktuelle Rechtsprechung gibt noch keine Antworten, ist noch nicht vorbereitet.
Noch gilt das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968 und da steht ganz klar: "Jeder Führer muss dauernd sein Fahrzeug beherrschen oder seine Tiere führen können … Der Führer eines Fahrzeugs muss alle anderen Tätigkeiten als das Führen seines Fahrzeugs vermeiden …".

UN reagierte erst im vergangenen Jahr

Erst 2014 reagierten die UN und ergänzten diese Richtlinie um den Zusatz, dass Systeme, mit welchen ein Pkw autonom fährt, zwar zugelassen sind, jedoch nur dann, wenn sie jederzeit vom Fahrer gestoppt werden können. Eine Umsetzung in nationale Gesetze steht im Übrigen noch aus. Autonomes Fahren dürften sich die meisten etwas anders vorgestellt haben. Also wird es vorläufig nichts mit dem elektronischen Chauffeur und dem Nickerchen auf der Dienstreise. Vorschriften können helfen, aber auch hinderlich sein.