Konjunkturprogramm des Bundes E-Mobilität im Fokus

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Ein 130 Milliarden Euro schweres Konjunkturprogramm soll die Corona-geschwächte Wirtschaft ankurbeln. Auch Flottenbetreiber und Dienstwagenfahrer profitieren

Eine höhere Umweltprämie beim Kauf von Elektroautos, verlängerte Steuerbefreiung für Elektroautos, verringerte Dienstwagensteuer auch für teure Stromer und Unterstützung beim Austausch alter Transporter und Lkw gegen elektrifizierte Fahrzeuge: Der Bund will mit einem 130 Milliarden schweren Konjunkturpaket nicht nur die Wirtschaft des Landes ankurbeln, sondern explizit auch die Elektromobilität noch stärker fördern. Die Investitionen in Verkehrs- und Mobilitätsinfrastruktur samt dem weiteren Ausbau von Lademöglichkeiten für E-Autos summieren sich auf über neun Milliarden Euro. Zudem sinkt die Mehrwertsteuer befristet bis Ende 2020 von 19 auf 16 Prozent. Sofern die Hersteller das an die Kundenbetreiber weitergeben, werden Neuwagen also billiger.

Die wichtigsten Punkte im Einzelnen:

Kaufprämie E-Autos: Befristet bis Ende 2021 verdoppelt der Bund seinen Anteil an der Umweltprämie. Durch diese sogenannte Innovationsprämie steigt der Kaufbonus auf bis zu 9.000 Euro bei einem netto bis zu 40.000 Euro (brutto: 47.600 Euro) teuren E-Fahrzeug. Käufer eines netto bis zu 65.000 Euro teure E-Autos (77.350 Euro) bekommen 7.500 Euro Zuschuss. Der Umweltbonus für Plug-in Hybride ändert sich vorerst nicht.

Dienstwagensteuer: Fahrer von E-Autos als Firmenwagen profitieren schon seit Anfang des Jahres von der stark verringerten Dienstwagensteuer. Mit dem Konjunkturprogramm steigt die 0,25-Prozent-Besteuerung der Privatnutzung für E-Autos von 40.000 auf 60.000 Euro brutto.

Kfz-Steuer: Sie soll sich stärker an den CO2-Emissionen orientieren. Bei Neuwagen wird die Bemessungsgrundlage zum 1.1.2021 hauptsächlich auf die CO2-Emissionen pro km bezogen und oberhalb 95g CO2/km in Stufen angehoben. Zudem wird die bereits geltende zehnjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum 31.12.2025 gewährt und bis 31.12.2030 verlängert.

Förderung Soziale Dienste und Handwerk: Das Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil soll Elektromobilität speziell in den Städten fördern und gemeinnützigen Trägern helfen, E-Autos anzuschaffen. Ein ähnliches Programm ist für Transporter-Fuhrparks von Handwerkern geplant.

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E-Transporter 2020: Die große Übersicht

Ladeinfrastruktur: 2,5 Milliarden Euro investiert der Bund in den Ausbau der Ladeinfrastruktur sowie die Forschung und Entwicklung im Bereich E-Mobilität und Batterieentwicklung.

Ford Mustang Mach-e, Ladesäule, Elektroauto, laden Foto: Ford
Der Bund will mehr Ladesäulen, vor allem an stark frequentierten Orten wie Kitas, Krankenhäusern und Sportplätzen.

Ganz oben auf der Agenda steht ein einheitliches Bezahlsystem an Ladesäulen. Außerdem sollen alle Tankstellen verpflichtet werden, Ladepunkte aufzubauen. Auch an Kitas, Krankenhäusern und Sportplätzen sollen mehr Ladepunkte entstehen.

Bus- und Lkw-Flotten: Geplant ist ein Förderprogramm für den Austausch schwerer Euro-3- und Euro-4-Lkw gegen Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6.

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Elektrobusse sollen ebenfalls gefördert werden

Vorausgesetzt, die EU-Kommission stimmt zu, soll es bis zu 15.000 Euro pro Fahrzeug geben. Und um die Nachfrage nach ihnen zu erhöhen und um den Stadtverkehr umweltfreundlicher zu machen, werde die Förderung für E-Busse und deren Ladeinfrastruktur bis Ende 2021 befristet aufgestockt.

Abschreibung: Flottenbetreiber profitieren davon, dass es steuerliche Investitionsanreize in Form von einer degressiven Abschreibung für Abnutzung(AfA) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25 Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter in den Jahren 2020 und 2021 geben soll. Eine Vielzahl weiterer Schritte soll die Belastung reduzieren und die Liquidität erhöhen – etwa, indem die Einfuhrumsatzsteuer künftig erst am 26. des Folgemonats fällig wird oder die EEG-Umlage schrittweise sinken soll.