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Laden von Elektroautos Warum Sie mehr bezahlen als Sie laden

Ladesäule Foto: Ubitricity

An den meisten Ladesäulen wird nach Strommenge und nicht mehr nach Zeit abgerechnet. Trotzdem landet nicht jede bezahlte Kilowattstunde im Akku.

Wer einen Liter Benzin zapft, erwartet zu Recht, dass genau ein Liter Benzin im Tank landet. Gleiches gilt an der Ladesäule: Wer 70 Kilowattstunden bezahlt, sollte sie auch erhalten. Doch vor allem an Schnellladesäulen ist das nicht immer der Fall. Wo Strom fließt, entsteht durch den Leitungswiderstand Wärme; diese führt zu einem geringen Spannungs­abfall und zu einer Verlustleistung. Je höher die Ladeleistung – mehrere Hundert Kilowatt an Schnellladesäulen –, desto größer die Verluste. So zeigte kürzlich ein Test des ADAC, dass zum Laden der 100-kWh-Batterie eines Tesla Model X100D 108,3 kWh nötig sind.

Schnellladesäulen nutzen Gleichstrom (DC), für den es aber keine Kilowattstunden-geeichten Zähler auf dem Markt gibt. Als Behelfslösung diente bislang, den Wechselstrom (AC) zu messen, bevor er in Gleichstrom umgewandelt wird. Bei der Umwandlung von AC in DC gehen jedoch bis zu zehn Prozent als Wärmeverluste verloren – der Kunde bezahlt so mehr Kilowattstunden, als tatsächlich im Akku landen. Diese Diskrepanz wurde bislang ausgeglichen, indem die Ladesäulenbetreiber dem Kunden einen Abschlag von pauschal 20 Prozent gewährten. Natürlich ist der Abschlag eingepreist, die Kilowattstunde an der Säule deutlich teurer als beispielsweise zu Hause.

Seit dem 1. April 2019 sind solche ungenauen Abrechnungen nicht mehr erlaubt. Am 31. März dieses Jahres endete eine Duldungsfrist der Eichbehörden, während der die Betreiber von Ladesäulen Zeit gehabt hätten, vor allem Schnellladesäulen mit geeichten DC-Zählern nachzurüsten. Neue DC-Ladesäulen dürfen nur noch aufgestellt werden, wenn die Zähler geeicht sind. So weit die Theorie. In der Praxis gibt es jedoch noch immer keine eichrechtskonformen DC-Ladesäulen, die Betreiber bewegen sich in einer Grauzone.

Derzeit gibt es nur sehr wenige Unternehmen, die Gleichstromzähler herstellen. Der Grund: "Die Entwicklung ist kompliziert, da man es mit großen Stromstärken und sehr hohen Spannungen zu tun hat; dafür braucht es Sensoren, die über einen weiten Messbereich funktionieren", erklärt Dr. Martin Kahmann, Leiter des Fachbereichs Elektrische Energiemesstechnik bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig. Die PTB ist eines von nur drei Instituten, die sogenannte Baumusterprüfbescheinigungen für die Strom­zähler erteilen. Aktuell seien vom PTB nur sechs Baumusterprüfbescheinigungen erteilt worden, allesamt für AC-Stromzähler bzw. -Ladesäulen. Für DC-Säulen liegt noch keine Bescheinigung vor, aber die Prüfverfahren seien weit fortgeschritten. Fachbereichsleiter Kahmann rechnet mit einer Erteilung der nötigen Dokumente in den kommenden Monaten.

Download Übersicht der Ladetarife (PDF, 0,16 MByte) Kostenlos

Darauf hofft auch Michael Bucher, Manager Produktstrategie beim Energieversorger EnBW: "Wir rechnen mit der Baumusterprüfung der Zähler durch die PTB im ersten Quartal 2020, die Zertifizierung der Ladesäulen könnte im zweiten Quartal erfolgen." EnBW betreibt rund 300 Schnellladesäulen, die so bald wie möglich mit den entsprechenden Zählern nachgerüstet werden sollen. "Neue Schnellladesäulen bestellen wir natürlich eichrechtskonform", sagt Bucher, "da es aktuell aber keine DC-Zähler gibt, haben wir mit den Herstellern eine Nachrüstung der Säulen vereinbart." Möglich wurde dieses erneute Schlupfloch, weil die Betreiber mit den jeweiligen Landeseichbehörden individuelle Nachrüstpläne ausgehandelt und so die eigentlich abgelaufene Frist verlängert haben.

Die gute Nachricht: Beim Wechselstromladen mit bis zu 22 kW gibt es keine Probleme. "Alle unsere neuen AC-Ladesäulen sind schon heute eichrechtskonform, sowohl was die Abrechnung des Stromverbrauchs betrifft als auch die Dokumentation der Ladedaten", berichtet Michael Bucher von EnBW. Auch der Ladedienstleister Eneco eMobility kann laut eigenen Angaben bereits eichrechtskonforme AC-Ladelösungen anbieten. Voraussetzung ist dafür auch, dass jeder Ladevorgang eichrechtskonform ist. Ein Ladedatensatz muss daher mindestens den korrekten Messwert, die Einheit, den Zeitpunkt sowie die Dauer des Ladevorgangs enthalten, zusätzlich eine Identifikation des Kunden und des Ladepunkts. Auch muss der Kunde seine Rechnung anhand der Originaldaten überprüfen können, die Ladedaten müssen also über einen längeren Zeitraum gespeichert werden.

Zeittarife weiterhin erlaubt

Grundsätzlich besteht auch seit dem 1. April keine Pflicht, nach Kilowattstunden abzurechnen. Auch Zeittarife sind als Dienstleistung erlaubt, solange das Zeitmessgerät geeicht und geprüft ist. "Gerechter für den Kunden ist dennoch die Abrechnung nach Kilowattstunden", sagt Dr. Martin Kahmann von der PTB. Dem pflichtet Michael Bucher von EnBW bei: "Wir haben keine Zeitkomponente, da das bei Kunden für Unzufriedenheit gesorgt hat." Denn nicht selten kommt es vor, dass nur mit halber Leistung geladen wird, da bei zwei Autos an einer Säule die Leistung gesplittet wird. So bezahlt der Kunde zwar für eine Stunde mit theoretisch 22 kW Leistung, das Fahrzeug wird aber mit lediglich 11 kW geladen. Das sorgt zu Recht für Frust, ist aber erlaubt.