Leasing mit Restwertvertrag Für wen sich die Restwert-Variante lohnt

Gutachter, Leasing, Fahzeugrückgabe Foto: Jacek Bilski

Fuhrparkverantwortliche müssen sich beim Leasing vor Vertragsabschluss im Klaren darüber sein, worauf sie sich einlassen – sprich, wie die finanziellen Regelungen am Ende der Laufzeit aussehen.

Mit Leasingverträgen ist das so eine Sache. Fuhrparkverantwortliche müssen sich vor Vertragsabschluss im Klaren darüber sein, worauf sie sich einlassen – sprich, wie die finanziellen Regelungen am Ende der Laufzeit aussehen. So stellt sich beispielsweise die Frage, ob für das Unternehmen ein Restwertvertrag oder die Variante mit Kilometerabrechnung die bessere Alternative darstellt.

Bei Ersterem wird für das Vertragsende ein fester Betrag für den Dienstwagen festgelegt. Das Risiko der Wertminderung trägt der Leasingnehmer. Das heißt: Kann die Leasinggesellschaft das Auto nicht zum vereinbarten Preis weiterverkaufen, muss der Kunde für die Differenz aufkommen. Wie das Landgericht Mönchengladbach jetzt entschieden hat, gilt das allerdings nur, wenn der entsprechende Passus im Vertrag auch eindeutig formuliert ist (Az.: 3 O 265/09). Im konkreten Fall hatte ein Kunde einen Opel Zafira per Restwertvertrag für 36 Monate geleast, der Rücknahmewert wurde auf 17.960 Euro kalkuliert. Am Ende der Laufzeit lag der Schätzpreis nach DAT-Gutachten bei 10.325 Euro.

Laut Richter muss der Leasingnehmer für die Differenz von mehr als 9.000 Euro nicht aufkommen, weil im Vertrag nur der Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vermerkt war, in denen die diesbezüglichen Regelungen stünden. Die konkrete Erläuterung, welche finanziellen Forderungen auf den Leasingnehmer zukommen, hätte nach Meinung des Gerichts auf dem Deckblatt hervorgehoben stehen müssen. Es läuft ein Berufungsverfahren. Um das Restwertrisiko der Leasinggesellschaft zu überlassen, sind kleinere Unternehmen, die nur wenige Fahrzeuge im Fuhrpark haben, generell gut beraten, Kilometerverträge zu wählen. Große Flotten mit mehr als 100 Autos kennen den Gebrauchtwagenmarkt besser und können sich daher auch auf einen Restwertvertrag einlassen.