Links abbiegen Wann ein Schulterblick genügt

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In der Fahrschule haben wir gelernt: Links Abbiegen heißt Schulterblick. Doch wie oft muss man sich umdrehen?

Wer links abbiegt, muss sich doppelt vergewissern, dass sich kein anderer Verkehrsteilnehmer von hinten nähert. Das gilt allerdings nicht, wenn eine Gefahr ausgeschlossen werden kann. Das musste vor dem OLG Frankfurt ein Autofahrer einsehen, der trotz Verbots überholt hatte und mit einer Linksabbiegerin kollidierte. Die beklagte Autofahrerin wollte abbiegen und auf einen Parkplatz fahren. Der hinter ihr fahrende Kläger überholte derweil, ohne auf die durchgezogene Mittellinie zu achten. Der Mann verlangte von der Fahrerin, einen Teil des Schadens zu übernehmen, da sie sich nicht noch einmal umgeschaut hatte. Das Gericht wies die Klage allerdings ab. In einer Situation, in der links Überholen im besonderen Maß verkehrswidrig wäre und aus diesem Grund fernliege, genügt ein Schulterblick (Az.: 16 U 116/16).