Mietwagen nach Totalschaden Versicherung muss nur begrenzt zahlen

Straße Verkehr Osterweiterung Foto: Thomas Küppers

Wird ein Autofahrer in seinem Gebrauchtwagen in einen Verkehrsunfall mit Totalschaden verwickelt, muss die Versicherung nur begrenzt für einen Mietwagen während der Übergangszeit aufkommen.

Die Versicherung muss den Mietwagen lediglich solange bezahlen, bis der Geschädigte einen gleichwertigen Gebrauchtwagen beschafft hat. Der Geschädigte könne sich, so das Portal kostenlose-urteile.de, zwar einen Neuwagen bestellen. Die Versicherung müsse dann jedoch nicht die komplette Lieferzeit mit einem Mietwagen überbrücken.

Im vorliegenden Fall erlitt ein Gebrauchtfahrzeug wirtschaftlichen Totalschaden nach einem Unfall. Der Geschädigte bestellte sich demnach daraufhin einen Neuwagen und nahm sich während der Lieferfrist von 65 Tagen einen Mietwagen. Die Versicherung wollte ihm allerdings lediglich dir Kosten für 21 Tage ersetzen. Dies entspreche der Beschaffungsdauer eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs – in diesem Fall wieder ein Gebrauchtwagen.

Gericht ist strenger als Versicherung

Das Landgericht Kiel entschied nach Angaben der Website gegen den Geschädigten (AZ: 13 O 60/12). Das Gericht folgte dabei der Begründung der Versicherung. Zwar gestand das Landgericht dem Geschädigten ebenfalls zu, ein Neufahrzeug als Ersatz zu beschaffen, sah aber demnach nicht die Versicherung in der Pflicht, die längere Fehlzeit überbrücken zu müssen. Im Gegensatz zur Versicherung bezifferte das Landgericht Kiel die Wiederbeschaffungszeit für einen gleichwertigen Gebrauchtwagen sogar nur auf einen Zeitraum von 14 Tagen zuzüglich zwei Wochenendtagen.