Mit Firmenwagen auf Rennstrecke Kein Versicherungsschutz bei Touristenfahrt

Ford, focus, rs, 2017 Foto: Ford

Mit dem Firmenwagen über den Nürburgring zu brettern ist keine gute Idee. Landet der Wagen im Off, stellt sich auch die Versicherung quer.

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, bei einem Ihrer nächsten Vertragsgespräche Kunden mit auf die Rennstrecke zu nehmen, dann machen Sie sich vorher Gedanken über das richtige Gefährt. Unfälle bei sogenannten Touristenfahrten auf Rennstrecken sind nämlich von vielen Vollkaskoversicherungen nicht abgedeckt. In solchen Fällen hilft Fahrzeughaltern auch keine Wortklauberei, wie das Ober­landes­gericht Hamm nun festgehalten hat.

Geklagt hatte der Fahrer eines Ford Focus, der mit seinem Fahrzeug während einer öffentlichen Touristenfahrt auf dem Nürburgring verunglückt war. Die Versicherung hatte anschließend die Zahlung des Schadens am Fahrzeug mit dem Hinweis verweigert, Touristenfahrten auf offiziellen Rennstrecken seien vom Versicherungsschutz ausgenommen. Das wollte der Unfallfahrer nicht akzeptieren. Das freie Fahren, an dem er teilgenommen habe, sei keine Touristenfahrt im Sinne der Versicherungsbedingungen gewesen. Außerdem greife die Klausel auch deswegen nicht, weil der Nürburgring vor Fahrtbeginn von einer Rennstrecke auf eine mautpflichtige Einbahnstraße umgewidmet worden sei. Die Richter wiesen die Klage gegen die Versicherung ab (Az.: 20 U 213/16).