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Nebel Selbst ist der Fahrer

Regen- und Lichtsensoren sind im automobilen Alltag eine praktische Hilfe. Doch man sollte sich nicht blind auf diese Technik verlassen. Wie firmenauto.de berichtet, stößt diese besonders im Herbst, wenn der Nebel dicht ist, an ihre Grenzen. Der Grund: Die in modernen Autos integrierten Sensoren erkennen schwierige Lichtverhältnisse häufig nicht. Der ADAC rät daher, bei Nebel und Frühnebel das Licht manuell anzuschalten.

Von Nebel spricht man bereits, wenn die Sichtweite geringer als ein Kilometer ist. Blickt man schon 200 Meter vor sich auf eine weiße  Wand, gilt der Nebel als stark. Dieser verlangt eine angepasste Geschwindigkeit sowie ein eingeschaltetes Abblendlicht. Bei Nebel sollte auf keinen Fall das Fernlicht eingeschaltet werden, denn die feinen Wassertröpfchen reflektieren das Licht und verschlechtern dadurch zusätzlich die Sicht.

Unter 150 Meter Sichtweite dürfen die Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden, Nebelschlussleuchten hingegen erst bei einer Sichtweite von unter 50 Metern. Sonst kann der nachfolgende Verkehr geblendet werden. Doch Vorsicht: Bei unnötigem Einsatz werden 10 bis 25 Euro Bußgeld fällig. Das gilt auch, wenn nach dem Durchfahren des Nebelfeldes vergessen wird, die Schlussleuchte wieder auszuschalten. Bei einer Sichtweite unter 50 Metern darf die Geschwindigkeit auch auf Autobahnen nicht über 50 km/h liegen.