Parken Sonderregelung Privatparkplätze

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Seit einiger Zeit muss man auf vielen städtischen Supermarktplätzen eine Parkscheibe einlegen. Das sollte man auch tun, sonst kann es teuer werden.

Parkraum in der Stadt ist teuer, dementsprechend haben Unternehmen, die Parkplätze bereitstellen, ein Interesse daran, dass sie nur von ihren Kunden und nicht von Dauerparkern benutzt werden. Immer mehr Supermärkte gehen deshalb dazu über, die Parkzeit auf ihren Stellflächen zu beschränken und im Zweifel auch Knöllchen zu verteilen. Das ist rechtens, so die Experten der ARAG-Rechtschutzversicherung.

Auf vielen Parkplätzen bei Aldi, Lidl, Rewe, Edeka und Co. ist mittlerweile die Benutzung einer Parkscheibe Pflicht. Mitunter lassen die Supermarktbetreiber ihre Parkplätze von privaten Ordnungsdiensten überwachen, die Dauerparkern ein Knöllchen ausstellen. Das kann durchaus teurer sein als Falschparken im öffentlichen Raum – 15 bis 30 Euro sind keine Seltenheit.

Aus rechtlicher Sicht handelt es sich um eine so genannte Vertragsstrafe. Denn die Supermärkte können die Nutzung ihrer Parkplätze durch Aufstellen oder Aushängen einer Parkplatzordnung reglementieren, die auf Parkscheibenpflicht und Höchstparkdauer sowie die anschließenden anfallenden Kosten hinweist. Rechtlich handelt es sich dabei um Allgemeine Geschäftsbedingungen, so die Experten der ARAG. Wer seinen Pkw dort abstellt, akzeptiert die Parkplatzordnung und geht damit automatisch einen Nutzungsvertrag ein. Ob die Höhe angemessen ist, kommt auf den Einzelfall an.

Meist wird auf den Schildern auch auf das Risiko hingewiesen, dass ein Wagen abgeschleppt werden kann, der "unbefugt" geparkt wurde, also ohne Parkscheibe oder nach erlaubter Höchstparkdauer. Um die durch das unbefugte Parken zugefügte Beeinträchtigung seines Besitzes zu beseitigen, darf der Supermarktbetreiber abschleppen lassen.