Parkrempler Wer haftet beim rückwärts Ausparken?

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Wer mit dem Auto rückwärts fährt, muss besonders vorsichtig sein. Was aber, wenn zwei Fahrzeuge zusammen stoßen, die beide rückwärts fahren?

Rückwärts aus einer Parklücke zu fahren, kann mitunter schwierig sein. Ist die Sicht eingeschränkt, verlassen sich viele Autofahrer darauf, dass vorbeifahrende Parkplatzsuchende sie sehen. Rechtlich gesehen ist das womöglich eine Fehleinschätzung, so eine Entscheidung des Landgerichts Kiel.

Danach muss der Parkplatzsuchende nicht generell darauf achten, ob gleichzeitig jemand ausparkt. Fährt er rückwärts an einer Parklücke vorbei, um einzuparken und es kommt zum Unfall, weil jemand gleichzeitig rückwärts ausparkt, haftet der Vorbeifahrende nicht, erklärt der Deutsche Anwaltverein unter Berufung auf eine Entscheidung des LG Kiel. Die Ausparkende habe sich in diesem Fall nicht ausreichend vergewissert, dass sich hinter ihr kein anderes Fahrzeug befunden habe. Nach Einschätzung der Richter hatte sie nicht in den Rückspiegel geschaut, bevor sie mit dem Ausparken begonnen hatte. (AZ: 1 S 27610)