Pkw-Maut bei privater Dienstwagen-Nutzung Verbände erkennen neuen Fehler im System

Maut Foto: Thomas Küppers

Die geplante Pkw-Maut ist in ihrer jetzigen Form alles andere als wasserdicht formuliert. Speziell Dienstwagenfahrern könnten Probleme bekommen.

Firmenwagenfahrer, die ihr Fahrzeug auch privat nutzen dürfen, stehen mit der Pkw-Maut vor einem steuerlichen Dilemma. "Bei Privatfahrten mit dem Firmenwagen, für die Mautgebühren anfallen, wird nach aktuell gültiger Rechtsprechung ein geldwerter Vorteil fällig. Damit wird deutlich, dass über Folgewirkungen der Maut nicht umfassend nachgedacht wurde - oder wir haben eine weitere Lüge entlarvt", sagt Marc-Oliver Prinzing, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Fuhrparkmanagement (BVF). Dabei sei völlig unklar, wie die Abrechnung und die Versteuerung bei einer Jahresvignette aussehen soll. "Mit dem aktuellen Stand wird es komplizierter für Unternehmen mit Fuhrparks und für die Firmenwagennutzer teurer", sagt Prinzing.

Ein-Prozent-Regelung kann Maut nicht auffangen

Grundlage für die Bedenken des Verbandes sei Paragraph acht des Einkommensteuergesetzes. Demnach müsse vom Arbeitgeber übernommene Mat als geldwerter Vorteil versteuert werden. Dieser Geldwerte Vorteil werde jedoch nicht von der Abgeltungswirkung der Ein-Prozent-Regelung erfasst. Daher müsse er noch zusätzlich als Arbeitslohn versteuert werden.

Diese Regelung gelte nämlich nur Kosten ab, die unmittelbar im Zusammenhang mit dem Halten und Betrieb des Fahrzeugs zwangsläufig anfielen. Übernommene Mautkosten seien je nach Fahrtzweck gesondert zu beurteilen. "Wie bitteschön soll das unbürokratisch nachgehalten und die Anteile an pauschalen Gebühren berechnet werden?" so Prinzing weiter. Der Gesetzgeber versäume, für mehr Rechtssicherheit zu sorgen. "In der vorliegenden Form sind wir strikt gegen eine Einführung der Pkw-Maut. Vorher muss geklärt und definiert sein, dass weder Arbeitnehmern noch Unternehmen - wie versprochen - zusätzlicher Auwand entsteht und, dass die Mehreinnahmen - so sie denn kommen - ausschließlich in eine verbesserte Verkehrs-Infrastruktur investiert werden."