Polizei Kein Freibrief zum Rasen

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Im Einsatz hat die Polizei immer Vorfahrt. Rasen darf sie deshalb aber trotzdem nicht.

Blaulicht und Martinshorn beschert der Polizei zwar Vorfahrt, ist aber kein Freifahrschein für unvorsichtiges Fahren. Weil ein Pkw zum Abbiegen ausgeschert war, kollidierte er mit dem sich von hinten mit hoher Geschwindigkeit nähernden Polizeiauto. Ein Sachverständiger ermittelte, dass der Polizist innerorts über 80 km/h schnell war. Eigentlich hätte der Golffahrer die Sirene von weitem hören und wie die Fahrzeuge vor und hinter ihm rechts ran fahren müssen. Den erforderlichen Schulterblick vor dem Ausscheren habe er offensichtlich weggelassen, sonst hätte er das Polizeiauto mit Blaulicht gesehen. Trotzdem teilte das Gericht die Schuld hälftig auf: 80 km/h sind eine Überschreitung von 60 Prozent, das befand das Gericht als unangemessen hoch und nicht umsichtig genug.