Privatnutzung des Firmenwagens Rent-Sharing spart Steuern

Privatnutzung, Ein-Prozent-Regelung

Nutzen Ihre Mitarbeiter den Dienstwagen auch privat? Als Alternative bietet Lease Plan Rent-Sharing an.

Grund: Der Einfachheit halber und um keinen Ärger mit dem Finanzamt zu bekommen, versteuern die meisten Firmen den geldwerten Vorteil mit der Ein-Prozent-Regel.In diesem Fall setzt das Finanzamt jeden Monat pauschal ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil an. Zusätzlich werden noch 0,03 Prozent des Listenpreises pro Kilometer für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte fällig. Je nach Anschaffungskosten und Entfernungskilometern kann sich der geldwerte Vorteil schnell auf 500 Euro oder mehr summieren.

Doch auch das Unternehmen muss auf Kostenfallen achten. Viele Mitarbeiter gehen sehr sorglos mit ihren Dienstwagen um. Dazu kommt, dass sie viele Fahrten zurücklegen, die sie mit dem eigenen Auto kaum unternehmen würden – es kostet ja nichts. Die Pauschale bleibt, egal wie viel der Mitarbeiter privat fährt. Am Ende bleiben viele Flottenchefs auf hohen Spritabrechnungen und vielen Bagatellschäden sitzen. Darüber hinaus müssen sie Umsatzsteuer und Sozialabgaben bezahlen, die durch die Ein-Prozent-Regel entstehen. Entsprechen schwierig ist die Entscheidung, seinen Mitarbeitern aus Motivationsgründen einen Firmenwagen anzubieten.

Rent-Sharing als Alternative

Eventuell könnte diese Entscheidung künftig leichter fallen. So gibt es nach Angaben von Lease Plan eine weitere Möglichkeit. »Die Alternative zur üblichen Versteuerung der Privatnutzung heißt Rent-Sharing«, erklärt Geschäftsleiter Gunter Glück. Bei diesem Modell entfällt die Versteuerung des geldwerten Vorteils. Stattdessen zahlt der Mitarbeiter eine vereinbarte Mietrate. Diese muss laut EStG, § 8 Absatz 2 so bemessen sein, dass der Fahrer am Ende keinen geldwerten Vorteil bekommt. »Das ist immer dann der Fall, wenn der Mitarbeiter exakt die Kosten für seine Privatfahrten übernommen hat«, erklärt Glück.

Die Kosten für das Auto wie Finanzrate, Betriebs- und Verwaltungskosten teilen sich Unternehmen und Fahrer. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: pauschale oder flexible Mietraten. Bei den flexiblen Raten richtet sich die Höhe nach den entsprechenden Fahrzeugkosten, die für die Privatfahrten zu Buche schlagen. In diesem Fall kann die Belastung des Mitarbeiters in vielen Fällen niedriger sein als bei der pauschalen Versteuerung.

Ein weiterer Vorteil ergibt sich im Rahmen von Gehaltsumwandlungsmodellen daraus, dass der Fahrer und nicht der Fuhrparkleiter die Verantwortung für das Fahrzeug trägt.Um später Schwierigkeiten mit dem Finanzamt auszuschließen, empfehlen die Experten vor der Umstellung der Dienstwagenregelung, eine sogenannte Anrufungsauskunft.