Betriebsausgaben Wenn aus dem Firmen- ein Privatwagen wird

Fahrbericht Foto: Karl-Heinz Augustin

Manchmal ändern sich die Pläne. Doch wer den geleasten Firmenwagen nur noch privat fährt, kann die Leasingsonderzahlungen nicht mehr als Betriebsausgaben absetzen.

Wenn Ehefrau oder Kinder den ursprünglich fürs Unternehmen geleasten Wagen privat nutzen, dann fällt nachträglich der Betriebsausgabenabzug weg. Das ist bei Unternehmen der Fall, die ihren Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, also für Einzelunternehmen oder Freiberufler. Das entschied aktuell die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen.

Der Hintergrund: Unternehmer, die ihren Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, können eine Leasingsonderzahlung komplett als Betriebsausgabe absetzen. Das geht aber nur, wenn der Leasingvertrag maximal fünf Jahre läuft. Der Betriebsausgaben- abzug ist jedoch nur dann erlaubt, wenn sie ihren geleasten Wagen zu mindestens zehn Prozent betrieblich nutzen.

Häufig ändern sich aber die Umstände und der Geschäftswagen wird immer mehr auch privat gefahren. Das geht dann steuerlich solange gut, solange der Privatanteil unter 90 Prozent liegt. Wird er mehr als 90 Prozent privat genutzt, dann ist der Betriebsausgaben- abzug in dem Jahr rückwirkend zu korrigieren. Die Betriebsausgaben werden dann anteilig gemindert.

Ein Beispiel: Ein Unternehmer schließt im Oktober 2014 einen Leasingvertrag für fünf Jahre ab. Als Sonderzahlung überweist er der Leasinggesellschaft im Jahr 2014 15.000 Euro. Zu Beginn des Leasingvertrags nutzte er den Wagen zu rund 50 Prozent betrieblich. Im Januar 2017 ändert sich das. Der Unternehmer ist selten geschäftlich unterwegs, nutzt den Wagen jetzt weniger als 10 Prozent betrieblich. Deshalb muss Unternehmer seine Einkommensteuererklärung 2014 ändern. Warum? Der Unternehmer kann die Betriebsausgaben nur für die Zeit von Oktober 2014 bis Dezember 2016 geltend machen. Für die restlichen 33 Monate Laufzeit des Leasingvertrags sind die Betriebsausgaben rückwirkend zu kürzen. Das heißt, dass sich die 15.000 Euro Betriebsausgaben um 33/60 verringern; in diesem Beispiel sind es 8.250 Euro.