Radfahren und Alkohol Keine Narrenfreiheit auf zwei Rädern

Alkohol Foto: Advocard

Dass man sich mit mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut nicht mehr ans Steuer setzt, wissen nüchterne Autofahrer. Bei Radlern liegt die Promillegrenze sehr viel höher. Das soll sich aber ändern.

Anders als bei Autofahrern gilt für Fahrradfahrer aktuell eine 1,6-Promillegrenze. Demnach dürfen Radler viel mehr trinken und sich dann theoretisch noch auf den Drahtesel schwingen, ohne ein Bußgeld zu fürchten. Das könnte sich allerdings bald ändern.

Forderung nach Bußgeld ab 1,1 Promille

Wer 1,1 Promille Alkohol im Blut hat, ist als Autofahrer absolut verkehrsuntüchtig und macht sich strafbar. Die 0,5-Promillegrenze definiert den Gefahrengrenzwert, der zu einem Bußgeld ab 500 Euro führen kann. Für Radfahrern ist die absolute Verkehrsuntüchtigkeit bei 1,6 Promille festgelegt. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC) und weitere Vereine und Institutionen fordern, dass der Gesetzgeber auch für Radfahrer einen zusätzlichen Gefahrengrenzwert von 1,1 Promille als Bußgeldtatbestand in das Straßenverkehrsgesetz aufnimmt. Bereits ab 0,3 Promille können sich Radler zwar genauso wie Autofahrer wegen relativer Fahrunsicherheit strafbar machen, wenn ein alkoholtypischer Fahrfehler festgestellt wird. In der Praxis gelingt dieser Nachweis ohne Unfall allerdings nur selten.

Der aktuelle Alkoholgrenzwert wird außerdem oft falsch gedeutet: 1,6 Promille ist nicht als Grenze zu verstehen, bis zu der man sicher Rad fahren kann. So betrunken kann niemand mehr sicher Rad fahren. Deshalb macht man sich am Lenker ab 1,6 Promille auch strafbar, ohne dass eine alkoholbedingte Fahrunsicherheit nachgewiesen werden muss. Wer nicht erheblich an Alkohol gewöhnt ist, kann in der Regel ab diesem Wert sein Gefährt meist nicht einmal wiederfinden oder aufschließen.

Fahrradunfälle unter Alkoholeinfluss gesunken

Selbst 1 Promille geht über einen leichten Rausch hinaus und wird bei geselligen Anlässen nur selten erreicht. Ab diesem Wert der Alkoholisierung wird das Radfahren deutlich gefährlicher. Von den alkoholisierten Radfahrern verunglückten rund 85 Prozent mit 1,1 Promille und mehr. Insgesamt ist der Anteil der Fahrradunfälle mit Alkoholeinfluss 2013 allerdings auf weniger als 4,4 Prozent gesunken.

Obwohl beim Fahrrad nicht so hohe Anforderungen an den Fahrer gestellt werden wie beim Pkw und von ihnen auch nicht so eine hohe Gefährdung ausgeht, steht hier besonders der Eigenschutz im Vordergrund. Wird ein berauschter Fahrer im Auto bei einem Unfall weiterhin von seinem Fahrzeug geschützt, endet eine Kollision für Radler trotz geringerer Geschwindigkeit meist schwerer. Beispielsweise fallen alkoholisierte Radler im Vergleich zu nüchternen Fahrern rund drei Mal häufiger mit dem Gesicht auf den Asphalt, berichtet Roland Huhn vom ADFC. Der Gesetzesvorschlag soll Verkehrsunfälle verhindern und die Eigenverantwortung der Radler fördern.