Recht Ersatzteile brauchen ein amtliches Prüfzeichen

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Bei Ersatzteilen aus dem Internet ist besondere Sorgfalt geboten, denn erlaubt sind laut Straßenverkehrszulassungsordnung nur Fahrzeugteile mit einem amtlichen Prüfzeichen.

Darauf weist das Internetportal anwaltshotline.de hin. Grund für diesen Hinweis ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (AZ: I-4 W 72/12).

Ein Internet-Shop hatte versucht, Scheinwerferlampen ohne Prüfzeichen bei Ebay zu verkaufen. Der professionelle Anbieter war sich nach Angaben des Rechtsportals des Verstoßes gegen die deutsche Zulassungsordnung wohl bewusst .In einem Online-Begleittext wies der Anbieter darauf hin, dass die angebotenen Teile für den Straßenverkehr in Deutschland nicht zugelassen sind und nur bei Fahrzeugen im Ausland genutzt werden können.

Ein solcher Hinweis reicht nach Auffassung der Hammer Richter allerdings nicht aus. Begründung: Der Hinweis des Verkäufers, dass das Fahrzeugteil nicht für den deutschen Straßenverkehr zugelassen ist, schließt eine Verwendung des Ersatzteils durch einen Käufer nicht hinreichend aus. Bei dem durch die Zulassungsverordnung geregelten Verkaufsverbot reicht nach Angaben der Rechtshotline die allgemeine Möglichkeit, aus das umstrittene Fahrzeugteil zu verwenden. Auf die Möglichkeit der konkreten späteren Nutzung komme es nicht mehr an.