Recht Freie Wahl beim Abschleppunternehmen

Foto: Jan Becke

Nach einem Verkehrsunfall dürfen Geschädigte ein Abschleppunternehmen ihrer Wahl beauftragen und müssen nicht erst nach einem günstigen Anbieter suchen.

Nach einem Verkehrsunfall dürfen Geschädigte ein Abschleppunternehmen ihrer Wahl beauftragen und müssen nicht erst nach einem günstigen Anbieter suchen.
 
Nach Ansicht des Amtsgerichts Stade besteht grundsätzlich Anspruch auf Ersatz der gesamten Kosten. Auf ein entsprechendes Urteil (Az.: 61 C 946/11) weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins hin.
 
In dem Fall hatte sich ein Versicherer geweigert, 600 Euro Abschleppkosten zu übernehmen, weil ein anderes Unternehmen nur 370 Euro fürs Abschleppen verlangt hätte. Am Ende musste die Versicherung zahlen. Denn den Richtern zufolge kommt es nicht darauf an, ob die Abschleppkosten letztlich überteuert sind. Ein Geschädigter dürfe unmittelbar nach einem Unfall ein Abschleppunternehmen beauftragen, ohne sich vorher zu vergewissern, ob es angemessene Preise
berechne.