Recht Gefahr beim Kommissionsverkauf

Hyundai Foto: Hyundai

Wer Flottenfahrzeuge über ein Autohaus, aber auf eigene Rechnung verkauft, sollte darauf achten, dass der Versicherungsschutz erhalten bleibt.

Das Abschrauben der Kennzeichen muss dem Autohaus verboten werden. Andernfalls ist der Versicherungsschutz gefährdet. Im vorliegenden Fall hatte ein Mitarbeiter des Autohauses, bei einem zum Verkauf ausgestellten Fremdfahrzeug die roten Kennzeichen abmontiert. Sie sollten nicht gestohlen werden. Stattdessen wurde das gesamte Fahrzeug entwendet. Im Rahmen einer Handel- und Handwerkversicherung bestand aber Versicherungsschutz nur solange, wie das rote Kennzeichen mit dem Fahrzeug verbunden war. Nach Meinung des Oberlandesgerichts Köln ist der Diebstahl unversichert. Der Autoverkäufer hätte dem Autohaus Anweisungen geben müssen, dass die Kennzeichen nicht entfernt werden dürfen. (AZ: 9 U 22/13).