Auf dies Urteil des Landgerichts Halle (AZ: 4 O 774/11) weist der ADAC hin. Im vorliegenden Fall war ein Fahrer nachts bei dichtem Verkehr auf der A 9 von München nach Berlin mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h unterwegs. Auf der Autobahn hatte sich aufgrund von Betonfraß ein Schlagloch von 40 Mal 60 Zentimeter Größe und über zehn Zentimeter Tiefe gebildet.
Wegen der Dunkelheit hatte der Fahrer keine Chance das Loch zu erkennen und ihm auszuweichen. Nach Ansicht des Gerichts hatte das zuständige Bundesland nicht genug getan, um die Verkehrssicherheit auf der Autobahn zu gewährleisten. Fahrer müssen nach Ansicht des Gerichts mit einem Warnschild auf die „unebene Fahrbahn“ aufmerksam gemacht werden. Das Bundesland habe somit seine Verkehrssicherheitsplicht verletzt und muss den entstandenen Schaden ersetzen.
Recht: Schaden durch Schlagloch wird ersetzt
Wird auf maroden Straßen nicht vor Schlaglöchern gewarnt, steht einem Fahrer, dessen Fahrzeug beschädigt wurde, Schadenersatz zu.
Autor: Susanne Spotz
Top Artikel
Aktuelle Ausgabe
FIRMENAUTO - Heft 05/2013
- So senken sie die Kraftstoffkosten
- Mercedes CLA
- Vergleichstest
- Aktuelles Heft bestellen
- Jetzt das Frei-Haus-Abo plus Top-Prämie
- Jetzt 3 Ausgaben testen
- Verschenken Sie ein Firmenauto-Abo
Shop
FIRMENAUTO Newsletter



