Regressforderung im Schadenfall Was Flottenbetreiber beachten sollten

Gerichtsverhandlung Foto: Archiv

Kommt es zu einem Schadenfall bei einem Dienstwagen, schlägt die gute Laune schnell in ein angespanntes Verhältnis um.

Ein Dienstwagen bietet sowohl Arbeitnehmern als auch Unternehmen Vorteile. Der Mitarbeiter freut sich über ein schickes Auto und wird zusätzlich motiviert, die Firma genießt vor allem wirtschaftliche Vorteile. Kommt es allerdings zum Schadenfall, kann die gute Laune schnell in ein angespanntes Verhältnis umschlagen.

"Es kommt häufiger vor, dass der Mitarbeiter bei der betrieblichen Nutzung seines privaten Fahrzeugs den Arbeitgeber verklagt", erklärt Rechtsanwalt Henrik Momberger. Das Unternehmen hingegen erkundige sich in den meisten Fällen lediglich über den gerichtlichen Weg. Momberger ist allerdings davon überzeugt, dass Unternehmen, die ihre Dienstwagennutzer in Regress nehmen, von einer niedrigeren Schadenquote profitieren.

"Arbeitnehmer gehen dann vorsichtiger mit den Pkw um", erklärt der Anwalt. Kommt es trotzdem zum Regress, können sich Flottenmanager an den Grundsätzen des innerbetrieblichen Schadenausgleichs orientieren. Entscheidend ist hier, ob der Mitarbeiter während seiner Arbeitszeit und im Auftrag des Arbeitgebers unterwegs war.

Ist dies der Fall, kommt es darauf an, ob der Dienstwagennutzer fahrlässig gehandelt hat oder nicht. Hat der Fahrer nur leicht fahrlässig gehandelt, haftet er nicht. Bei einer mittleren Fahrlässigkeit erfolgt eine Quotelung des Schadens, bei grober ist von einer vollen Haftung des Mitarbeiters auszugehen.

"Der Weg von und zur Arbeit zählt nicht als betrieblich veranlasst. Kommt es hierbei zum Schadenfall, haftet der Mitarbeiter", erklärt Rechtsanwalt Dr. Christoph Hartleb. Gleiches gelte bei unbefugter Überlassung eines Dienstwagens an einen Dritten. Viele Unternehmen scheuen aber den Gang vors Gericht. Dies ist nicht ganz unbegründet, wie Hartleb weiß: "Die Arbeitsgerichte sind sehr zurückhaltend, was die Haftung des Arbeitnehmers für von ihm verursachte Schäden angeht." Ein solcher Fehlschlag vor dem Gericht könne sich negativ auf das Betriebsklima auswirken.