Reifendruckkontrollsysteme Dank RDKS wird der Reifenwechsel teurer

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Ab November sind Reifendruckkontrollsysteme vorgeschriebenen. Sie erhöhen die Sicherheit und den Komfort, treiben aber auch die Unterhaltskosten in die Höhe. Worauf Sie achten sollten.

Jedes nach dem 1. November 2014 neu zugelassene Fahrzeug muss in der Erstausrüstung mit einem Reifendruckkontrollsystem (RDKS) ausgestattet sein. Das hat die Europäische Union so beschlossen. Bislang war RDKS nur für Fahrzeuge mit Notlaufreifen (Runflat-Tire) vorgeschrieben, da hier ein starker Druckverlust nicht schnell genug bemerkt werden konnte. Sinkt der Luftdruck, erhält der Fahrer eine akustische und optische Warnung.

Egal ob Notlaufsysteme oder herkömmliche Pneus: Zum Herbst gehört das Reifendruckkontrollsystem für alle Neufahrzeuge zur Grundausrüstung. Grundsätzlich ist die neue Gesetzesänderung nach ECE-R 64 zu begrüßen, da sie einen erheblichen Sicherheitsgewinn darstellt. Denn die wenigsten Fahrer kon­trollieren den Luftdruck ihrer Dienstwagen regelmäßig. Die manuelle Reifendruckkontrolle am Auto ist eine lästige sowie zumeist schmutzige Angelegenheit und wird deswegen gerne vernachlässigt.

RDKS hilft beim Spritsparen

Die Einführung von RDKS in Neufahrzeugen bringt neben dem Sicherheitsaspekt noch weitere Vorteile mit: Sie hilft, Kraftstoffkonsum und Abgasemissionen zu senken, denn zu niedrig befüllte Pneus treiben den Spritverbrauch in die Höhe. Laut Berechnungen des Reifenherstellers Continental ließen sich mit RDKS europaweit pro Jahr rund zehn Millionen Tonnen CO2 einsparen. Obendrein verschleißen zu wenig aufgepumpte Pneus schneller.

Die EU-Gesetzesneuordnung hat aber nicht nur Vorzüge, da sich zum Herbst die betrieblichen Abläufe für Reifenfachhändler, Autohäuser oder Werkstattketten erheblich verändern. Das werden Fuhrparkleiter spätestens ab November zu spüren bekommen. Der Zeitaufwand, den die Werkstätten für einen Räderwechsel oder -tausch benötigen, kann sich zukünftig verdoppeln. Mal eben die Räder an einem Fahrzeug tauschen geht dann nicht mehr. Auch der Austausch von Rad-Reifenkombinationen innerhalb der Flotte, also von baugleichem Fahrzeug zu baugleichem Fahrzeug, wird dann zumindest erschwert.

Zwei Arten von Reifendrucksystemen

Dazu muss man wissen, dass es zwei unterschiedliche Arten von Reifendruckkontrollsystemen gibt. Indirekt und direkt arbeitende Systeme. Bei indirekt arbeitendem RDKS messen die ABS-Sensoren oder die Sensoren der Traktionskontrolle im Fahrzeug den Abrollumfang und die Schwingungsfrequenz des Reifens. Tritt ein Druckverlust auf, erkennt das System den damit verbundenen Drehzahl- und Schwingungsanstieg des Reifens und schlägt optischen wie akustischen Alarm.
Nach einem wesentlich präziseren Prinzip arbeitet das direkte System. Hierbei erfassen in den Rädern verbaute Drucksensoren den Luftdruck sowie die Lufttemperatur des Reifens und senden die Informationen mittels Funksignal an das Steuergerät im Fahrzeug. Auch die Drehrichtung des Reifens sowie eine indi­viduelle Kennnummer zur Unterscheidung der einzelnen Räder werden übermittelt. Durch den schnellen sowie permanenten Informationsaustausch kann das direkte RDKS schleichende sowie schnelle Druckverluste früher erkennen.

Die EU-Gesetzgebung verlangt zwar die europaweite Einführung in diesem November, den Fahrzeugherstellern bleibt aber überlassen, für welches System sie sich entscheiden. VW bietet beispielsweise für die regulären Fahrzeuge das indirekte System an. Bei der im Herbst debütierenden nächsten Passat-Generation wird das direkt arbeitende System optional angeboten, welches schon werkseitig bei den Luxusmodellen Phaeton und Touareg verbaut ist.

Vorhandene Winterreifen nachrüsten

Soll ein serienmäßig mit RDKS ausgerüstetes Neufahrzeug auf die noch vorhandenen alten, aber weiterhin gut erhaltenen Winterreifen umgerüstet werden, müssen die Winterpneus aufwendig mit Drucksensoren nachgerüstet werden. Der Arbeitsaufwand, so wird derzeitig in den Werkstätten gerechnet, kann pro Rad bis zu 30 Minuten betragen, da die Drucksensoren nachträglich befestigt werden müssen.

Dafür muss der Sensor an der Felgeninnenseite montiert werden. Das heißt, der Reifen muss in der Werkstatt abgezogen werden, der Sensor eingebaut und ­anschließend muss der Reifen neu aufgezogen werden. Macht bei einem ­Räderwechsel einen Arbeitsaufwand von summa summarum zwei Stunden. Eine abschließende Feinkalibrierung nach der Montage ist hingegen überflüssig, da der von der Werkstatt voreingestellte Luftdruck nach wenigen Minuten Fahrt automatisch als neuer Sollwert erkannt und vom Fahrzeug übernommen wird. Deshalb muss der Fahrer nach der Übernahme aus der Werkstatt das Fahrzeug auf den ersten Kilometern selbst initialisieren, damit sich das System kalibriert.

Steigende Werkstattkosten

Während der eine oder andere Flottenchef dem höheren Zeitaufwand für einen Radwechsel noch gelassen entgegensieht, wird sich das spätestens bei den Kosten ändern. Denn die Werkstattrechnung wird sich durch die gestiegenen Montage- und Demontageanforderungen um einiges erhöhen. Allein die Nachrüstung von Winterrädern mit Drucksensoren liegt bei einem Mittelklassefahrzeug bei rund 300 Euro. Das ist nur der zu zahlende Materialwert, ohne den Arbeitslohn der Werkstätten. Der kommt logischerweise noch dazu und variiert für die Montage von Händler zu Händler.

In extremen Fällen ist eine Nachrüstung mit Drucksensoren gar nicht möglich, dann sind zumindest neue Felgensätze nötig. Wer auf Nummer sicher kalkulieren will, entscheidet sich für ein Rahmenabkommen mit Leasinggesellschaft oder Reifendienstleister.

Zudem kann es mit der zum 1. November in Kraft tretenden gesetzlichen Regelung bei den Reifenfachhändlern, Autohäusern und Werkstattketten durch den damit verbunden Mehraufwand zu Engpässen kommen. Deshalb sollten sich Fuhrparkmanager besonders für die in diesem Jahr anstehenden Radwechsel frühzeitig um Termine kümmern, um die deutlich größeren Auswirkungen auf den Reifenservice sowie die Prozesse in den Werkstätten schon im Vorfeld abzufedern. Am besten jetzt gleich, damit nicht nur das schwarze Gold in Verbindung mit RDKS rund läuft, sondern weiterhin auch der Fuhrpark.

Was Flottenmanager ab November beachten müssen

• Klären Sie alle Fahrer über die geänderte Gesetzeslage auf.
• Bei Neufahrzeugen keinesfalls Nachrüsträder ohne geeignetes RDKS aufziehen (Herstellerangaben beachten).
• Neuwagen nach Räderwechsel nicht ohne RDKS fahren, sonst erlöschen Betriebserlaubnis und  Versicherungsschutz.
• Rad-Reifenkombinationen nicht einfach von Fahrzeug zu Fahrzeug tauschen. Allenfalls unter baugleichen Fahrzeugen. Auf die Herstellerfreigabe achten.
• RDKS niemals abschalten. Auch dann erlischt die Betriebserlaubnis des Autos.
• 2014 Winterreifenwechsel rechtzeitig einplanen. Es kann zu Engpässen in den Reifenbetrieben kommen.