Unterschiedliche Vertragsformen Worauf es beim Leasing ankommt

Leasing, Vertragsarten Foto: shironosov@ViaCanva

Leasing hat jede Menge Vorteile für Firmenflotten. Dennoch gibt es einiges zu beachten. firmenauto erklärt, worauf es bei den verschiedenen Vertragsarten ankommt. Außerdem: Im aktuellen Who is Who-Pkw sind mehr als 40 Leasinggesellschaften aufgelistet.

Leasing kann eine durchaus interessante Finanzierungsoption sein, vor allem für Unternehmen, die Ihre Liquidität schonen müssen, das Restwertrisiko scheuen und lieber mit planbaren Budgets kalkulieren. Doch bevor es in die Details geht, stehen Flottenmanager vor der Entscheidung: Restwert- oder Kilometervertrag – welchen sollen sie abschließen?

Restwertvertrag

Beim Restwertvertrag legt der Leasinggeber zu Vertragsbeginn den voraussichtlichen Wert des Autos am Vertragsende fest. Dieser geschätzte Restwert ist die Basis der monatlichen Leasingraten. Dabei gilt: je geringer der geschätzte Wertverlust, desto niedriger die Leasingraten. Am Vertragsende vergleicht die Leasinggesellschaft den kalkulierten Wert mit dem tatsächlichen Zeitwert des Wagens. Liegt der Verkaufserlös über dem kalkulierten Restwert, bekommt der Leasingnehmer 75 Prozent des Mehrerlöses.

Tipp: Restwert tendenziell etwas höher ansetzen

Ist das Fahrzeug weniger wert, muss der Kunde für die Differenz aufkommen. Tipp: Die Höhe des vereinbarten Restwerts sollte deshalb dem erwarteten Zeitwert bei Vertragsablauf entsprechen oder tendenziell höher angesetzt werden. Damit vermeiden Flottenbetreiber nachträgliche Kosten.Vorsicht ist vor allem dann geboten, wenn der Restwertvertrag mit einem Andienungsrecht gekoppelt wird. Hierbei kann die Leasingfirma nach Ende der Grundmietzeit über das Auto verfügen und verlangen, dass der Leasingnehmer das Auto zu dem bei Vertragsbeginn fest vereinbarten Kaufpreis erwerben muss.

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Kilometervertrag

Dagegen gelten Kilometerverträge in der Regel als unproblematisch. Hier vereinbaren Leasinggesellschaft und Flottenbetreiber lediglich Vertragsdauer und Laufleistung – also beispielsweise 36.000 Kilometer in drei Jahren. Endet der Vertrag, wird das Fahrzeug einfach zurückgegeben. Hat der Kunde die Bedingungen eingehalten, gibt es meistens keine Probleme. Hat der Wagen dagegen mehr Kilometer auf dem Tacho als vereinbart, muss der Kunde draufzahlen. Dafür bekommt er bei geringerer Laufleistung Geld zurück. Die Kulanzspanne beträgt nach oben und unten jeweils 2.500 Kilometer. Bei der Abrechnung wird allerdings häufig ein unterschiedliches Maß angelegt: Für jeden Mehrkilometer kassieren die Leasinggesellschaften meist deutlich mehr, als sie für Min­derkilometer erstatten.

Achtung bei Minder- und Mehrkilometer

Es gibt aber auch Anbieter, die für Minder- und Mehrkilometer den gleichen Satz anlegen.Stellt sich während der Laufzeit heraus, dass mit dem Auto mehr gefahren wird, als vereinbart wurde, kann der Vertrag jederzeit auf das höhere Niveau umgestellt werden. Achten Sie unbedingt darauf, dass auch bei Kilometerverträgen ein kalkulierter Restwert genannt wird. Andernfalls besteht auch bei diesen Verträgen die Gefahr, dass es Streit be­züglich des Erhaltungszustands gibt. Mit der Folge, dass der Kunde ebenfalls für Wertminderungen unerwartet nachzahlen muss.

Offene oder geschlossene Kalkulation

Ein Großteil der Leasingverträge wird mit Full-Service-Modulen abgeschlossen. Das heißt, sie beschränken sich nicht allein auf die Finanzierung, sondern nutzen Dienstleistungen wie Wartung und Verschleiß, Kraftstoffmanagement, Reifenservice, Versicherungs- und Schadenmanagement. Hierfür bieten einige Leasinggesellschaften zwei Abrechnungsmöglichkeiten: die geschlossene und die offene Kalkulation. Bei der geschlossenen Kalkulation vereinbaren Leasinggeber und Kunde eine monatliche Rate, die während der gesamten Vertragslaufzeit konstant bleibt. Der Leasingnehmer zahlt einen festen Preis pro Kilometer. Bei Vertragsende wird lediglich die tatsächliche Kilometerzahl mit der vertraglich vereinbarten Fahrleistung verglichen. Minderkilometer werden vergütet, für Mehrkilometer muss der Kunde nachzahlen. Allerdings besteht bei der geschlossenen Kalkulation die Gefahr, dass der Kunde eventuell zu viel bezahlt, damit der Dienstleister auf seine Kosten kommt.

Abrechnung abhängig von Laufzeit und Kilometerleistung

Bei der offenen Kalkulation dagegen addiert die Leasingfirma die monatlichen Beträge für die einzelnen Dienstleistungen abhängig von Laufzeit und Kilometerleistung. Auf dieser Basis werden dann die monatlichen Leasingraten berechnet. Bei Vertragsende werden die tatsächlichen Kosten den geleisteten Zahlungen gegenübergestellt. Empfehlenswert ist die offene Kalkulation dann, wenn der Kunde davon ausgeht, am Ende zu viel bezahlt zu haben. In diesem Fall bekommt er Geld zurück. Hatte er aber beispielsweise mehrere Unfälle und sind deshalb die Versicherungsbeiträge überproportional gestiegen, bittet ihn die Leasingfirma zur Kasse.

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Ursprünglicher Text von Matthias Gaul, aktualisiert und erweitert von der Redaktion.