Rettungsfahrzeuge Nur mit Blaulicht und Martinshorn

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Wenn Feuerwehr, Krankenwagen oder Polizei über rote Ampeln fahren oder sich ihren Weg durch den Stau bahnen, müssen sie Blaulicht und Martinshorn einschalten

Nur wenn beide Warnvorrichtungen gleichzeitig verwendet werden, dürfen sie dieses Sonderrecht in Anspruch nehmen, um sich freie Fahrt zu verschaffen (OLG Frankfurt, Az.: 24 U 45/12).