Einfach auf einem Brett mit zwei Rädern stehen und elektrisch durch die Stadt düsen, das finden vor allem Kids richtig cool.
Doch Hoverboards fahren meist schneller als 6 km/h. Außerdem haben sie weder Bremse noch Beleuchtung. Deshalb dürfen sie nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden. Dumm nur, dass das kaum jemand weiß.
Gesteuert werden die Elektroeinachser ausschließlich über die Gewichtsverlagerung in den Füßen. Mittlerweile ist ein richtiger Hype um die Boards entstanden, die es für kleines Geld sogar im Baumarkt gibt.
Was passieren kann, zeigte Dekra bei einem Crashtest. Dabei rammte ein Pkw mit 45 km/h ein Hoverboard. Der Crashtest-Dummy flog über die Motorhaube mitten in die Windschutzscheibe. Da kein Boarder Helm, Handschuhe oder andere Schutzkleidung trägt, hätte ein echter Unfall dramatische Folgen.
Problematisch wäre aber auch die rechtliche Situation. Hoverboards gelten als Kraftfahrzeug und dürfen im öffentlichen Raum nur mit einer entsprechenden Zulassung genutzt werden. Diese gibt es aber nicht, weil den Boards unter anderem Bremsen und Beleuchtung fehlen. Ohne Zulassung gibt es auch keine Pflichtversicherung. Verursacht der Hoverboard-Fahrer einen Schaden, kann er auch nicht auf die Privathaftpflichtversicherung bauen. Die würde sich nämlich bei Schäden durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen in der Regel auf die "Benzinklausel" berufen und weder für Schäden noch für Folgekosten wie Krankenhaus oder Rente aufkommen.