Sandalen Nicht sicher, aber legal

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Wenn die Außendienstlerin mit Sandalen oder gar Flip-Flops ihren Firmenwagen besteigt, ist das zwar legal, aber nicht klug. Lockeres Schuhwerk ist fürs Autofahren nicht geeignet.

Wer an sommerlichen Tagen lockeres Schuhwerk zur Business-Kleidung trägt, sollte im Auto besser feste Schuhe anziehen. Doch entgegen der landläufigen Meinung darf man auch mit Flip-Flops fahren. Tatsächlich gewährt der Gesetzgeber Autofahrern hier großen Spielraum.

Wichtig ist: Es gibt in Deutschland kein Gesetz, welches das Fahren mit Flip-Flops verbietet. Pauschal werden Flip-Flop-Trägern also keine Bußgelder ausgestellt, sollten diese mit lockerem Schuhwerk am Steuer erwischt werden. Allerdings verlangt der Gesetzgeber vom Fahrer, dass dieser immer in der Lage sein muss, sein Auto sicher zu beherrschen. Deshalb verpflichtet die Berufsgenossenschaft Berufsfahrer auch zum Tragen von festem Schuhwerk.

Lockeres Schuhwerk ist eher hinderlich, sollte es darum gehen, maximale Kontrolle über das Fahrzeug in jeder erdenklichen Situation zu behalten. Im Fall einer Notbremsung können die Füße mit Flip-Flops leicht vom Bremspedal rutschen, was sich negativ auf die Bremsleistung auswirkt. Sollte dieser "Fehltritt" einen Unfall provozieren, könnte das Gericht dem Flip-Flop-Träger möglicherweise eine Teilschuld zusprechen.

In einem solchen Fall könnte es sogar Probleme mit der Versicherung geben. Die Leistung der Haftpflicht wäre in einem solchen Fall nicht betroffen. Die Kaskoversicherung könnte bei grober Fahrlässigkeit ihre Leistung jedoch einschränken. Der Gesamtverband der Versicherer GDV weist allerdings darauf hin, dass das Tragen von lockerem Schuhwerk in nur sehr seltenen Fällen als grob fahrlässiges Verhalten gewertet wird.