Schadenersatz nach Unfall Hilfe für Unfallopfer

Foto: Fotolia

Rund 400.000 Menschen wurden 2016 in Deutschland im Straßenverkehr verletzt. Viele müssen um Schadenersatz kämpfen. FIRMENAUTO sagt, worauf es ankommt.

Wer bei einem Unfall schwer verletzt wird, muss um seinen Lebensstandard bangen. Die Opfer müssen sich häufig mit falschen Gutachten, langen Wartezeiten und zu wenig Datenschutz herumschlagen. Verbraucherschützer und Autoclubs wie der ADAC raten den Opfern deshalb, sich schnell an einen Anwalt zu wenden und einen geeigneten Mediziner zu suchen.

Außerdem sollte man auch kleine Verletzungen nicht auf die leichte Schulter nehmen und umgehend zum Arzt gehen. Nur so könne man später nachweisen, dass Verletzungen von diesem Unfall herrühren, empfiehlt der ADAC. Zumal von der Expertise des Gutachters Schmerzensgeld und Verdienstausfall abhängen.

Verletzte müssen ihren Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden. Um diesen Punkt streiten Anwälte und Assekuranzen regelmäßig. Nach Meinung der Juristen gehen die Schweigepflichterklärungen der Versicherer viel zu weit. Heikel finden sie vor allem, dass die Daten an bis zu 60 externe Dienstleister weitergeleitet werden können, denn die Schadenregulierung wird aus Kostengründen oft ausgelagert.

Unter anderem würden hochsensible Daten an Detekteien weitergeleitet. Die sollen prüfen, ob der Geschädigte tatsächlich den behaupteten Gesundheitsschaden erlitten hat. "Wenn Patientendaten von Versicherern breit gestreut werden können und die Betroffenen nichts davon erfahren, dann ist das ein unhaltbarer Zustand", warnt Jens Dötsch von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV. Patientendaten dürften nur an Personen weitergegeben werden, die selbst der Schweigepflicht unterliegen.

Demgegenüber sind sich die Versicherer keinerlei Schuld bewusst. Der Dienstleister erhalte nur die für die Schadenregulierung konkret erforderlichen Daten, heißt es beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Gleichzeitig sei die Weitergabe der Daten nur "zweckgebunden", das heißt, der Dienstleister darf sie nur für diese Schadenregulierung verwenden.

Falsche Gutachten können das Unfallopfer viel Geld kosten

Unfallopfer müssen also aufpassen, dass sie nicht durch mangelhafte Gutachten benachteiligt werden. Der GDV verweist darauf, dass es schon heute möglich ist, auf der Schweigepflicht des Arztes zu bestehen. Dann aber muss sich der Verletzte die vom Versicherer benötigten Informationen selbst vom Arzt besorgen. Das wiederum kann die Schadenregulierung verzögern. Möglich wäre ein Kompromiss, wenn beide Seiten zustimmen. So könnte das Opfer eine neutrale Untersuchung akzeptieren, sich aber von einer Vertrauensperson begleiten lassen.

Krankenhaus Foto: Boris Lehmann

Sehr interessant ist ein Reha-Management, das der Versicherer bezahlt. Es stellt eine Win-win-win-Situation her: Das Opfer erhält schnelle Hilfe, etwa in Form einer Kur oder Reha-Maßnahme. Es wird schneller gesund, kann früher wieder arbeiten. Davon profitiert genauso der Arbeitgeber. Und der Kfz-Versicherer muss vielleicht keine lebenslange Rente leisten. "Unfallopfer frage ich immer provokativ, ob sie so gesund wie möglich werden und auch wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen wollen oder auf Jahrzehnte so viel Zahlungen wie möglich von der Versicherung verlangen wollen", sagt Jörg Elsner, Vorsitzender der DAV Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Bisher hätten alle Betroffenen die erste Variante gewählt. Allerdings sollte sich der ausführende Dienstleister dem vom DAV entwickelten "Code of Conduct" unterwerfen. Dann ist gesichert, dass das Opfer unter der Aufsicht des Anwalts fair behandelt wird.

Ärger mit der Versicherung - So verhandeln Sie richtig

Es gilt, auf Augenhöhe mit den Assekuranzen zu verhandeln. Unfallopfer sollten sich immer an einen versierten Fachanwalt für Verkehrs- oder Versicherungsrecht wenden. Vor allem größere Unternehmen können ihren Mitarbeitern bei der Suche helfen. Auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) vermittelt Rechtsexperten.

Senioren am Steuer - Kein Fahrtauglichkeits-Check

Sollen Senioren ab einem bestimmten Alter beweisen müssen, dass sie physisch oder psychisch noch Autofahren können? Experten von Autoclubs und Unfallforschern lehnten diese Forderung des Deutschen Anwaltverein (DAV) auf dem 55. Verkehrsgerichtstag ab. "Solche Gesundheits-Checks haben eine Fehlerquote von 25 Prozent", sagt Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer (UDV), und beruft sich auf Tests im Ausland. Das Risiko sei zu groß, einem fahrtüchtigen Senior zu Unrecht den Führerschein zu entziehen. Der UDV fordert stattdessen sogenannte Rückmeldefahrten. Dabei soll ein geschulter Beifahrer den Senior auf Fehler aufmerksam machen und Vermeidungsstrategien aufzeigen.