Schulung nach Verkehrsdelikt Nachhilfe für Verkehrssünder

Schulung, Verkehrssünder, Punkteabbau Foto: Boris Lehner Fotografie

Falsch geparkt, Blinken vergessen, ohne Licht gefahren: Wer erwischt wird, bekommt ein Bußgeld, bezahlt und die Sache ist erledigt.

Oder er beginnt, mit dem Beamten zu diskutieren. Das sollte man aber besser sein lassen, warnt der DAS Leistungsservice. Denn zeigt sich ein Verkehrssünder nicht einsichtig oder kennt womöglich die Verkkehrsregeln nicht, darf die Polizei § 48 StVO anwenden und ihn zur Nachschulung schicken. Ein solcher Verkehrsunterricht hat nichts mit dem Fahreignungsseminar zu tun, mit dem Autofahrer Punkte in Flensburg ausgleichen können.