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Sondergenehmigung für Elektrotransporter Führerscheinklasse B gilt bis 4,25 Tonnen

Iveco Daily Electric Foto: Andreas Wolf

Ab sofort dürfen Fahrer mit der Pkw-Führerscheinklasse B Elektrotransporter bis zu einem Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen fahren.

Das besagt eine neue Verordnung des Bundesverkehrsministeriums. Die bisherige Obergrenze von 3,5 Tonnen hebelt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) damit zumindest für Stromer aus. Hintergrund sei, dass das Gewicht der Batterie bei der Bestimmung der Fahrzeugklassen außen vor bleibe. "Mit der Ausnahme-Verordnung für Elektrofahrzeuge haben wir einen zusätzlichen Anreiz zum Kauf eines umweltfreundlicheren Elektro-Kleintransporters geschaffen. Künftig führt nicht mehr alleine das Gewicht der Batterie dazu, dass eine Lkw-Fahrerlaubnis erworben werden muss", sagt Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt. "Für Handwerksbetriebe, Paket- und Zustelldienste wird es attraktiver, sich Elektro-Kleintransporter anzuschaffen."

Laut Gesetzestext sind weitere Voraussetzungen neben dem Elektroantrieb des Fahrzeugs der Einsatz im Bereich Güterverkehr und eine zusätzliche Fahrzeugeinweisung. Habe der Fahrer diese absolviert, könne er dies im Führerschein eintragen lassen. Die Verordnung gelte überdies nur für Fahrten im Inland. Nach aktuellem Stand gilt die neue Regelung zumindest bis Ende 2019.