Sonderrechte bei Kfz-Versicherung Kündigung auch nach dem Stichtag möglich

Foto: Huk Coburg

Noch bis Ende November können Autofahrer ihre Kfz-Versicherung fristgerecht kündigen. Die Police kann aber auch nach dem Stichtag gewechselt werden - allerdings nur in speziellen Fällen.

Wer seine Kfz-Versicherung kündigen will um im neuen Jahr zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln, sollte das bis zum 30. November erledigen. Danach wird es schwierig, aus dem laufenden Vertrag auszusteigen. Aber nicht unmöglich.

Unter bestimmten Bedingungen können Versicherte ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Das besteht beispielsweise dann, wenn die Beiträge erhöht werden, ohne dass der Umfang der Versicherungsleistung erweitert wird.

Es gibt auch noch weitere, spezielle Situationen, wo eine außerordentliche Kündigung möglich ist. So kann nach einem Schadenfall gekündigt werden. Unabhängig davon, ob die Versicherung den Schaden ganz, teilweise oder gar nicht reguliert hat. Wurde die Angelegenheit bearbeitet, kann innerhalb einer vierwöchigen Frist gekündigt werden.

Jederzeit gewechselt werden kann die Autoversicherung bei einem Fahrzeugwechsel. Wer einen neuen Pkw kauft, muss nicht bei der alten Versicherung bleiben. Mit dem Tag, an dem das Auto abgemeldet wird, erlischt automatisch die Assekuranz. Bleibt es noch angemeldet und wird verkauft, geht die Versicherung auf den Käufer des Fahrzeuges über. Dieser kann die Kfz-Versicherung innerhalb eines Monats kündigen.

Wer vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht, sollte das Schreiben - unabhängig vom Grund - immer schriftlich per Einschreiben versenden. Auch wenn eine Kündigung per Fax oder E-Mail laut Geschäftsbedingungen der Versicherungsgesellschaft möglich wäre. So lässt sich in jedem Fall nachweisen, dass das Schreiben rechtzeitig eingegangen ist.