Mobiles Halteverbot Stadt haftet nicht für private Baustellen

Baustelle Foto: Fotolia

Die Sockel von mobilen Halteverbotsschildern sind Stolperfallen und müssen schnellstmöglich wieder entfernt werden. Wer dafür aber zuständig ist, das kann durchaus variieren.

Mobile Halteverbotsschilder müssen pünktlich wieder entfernt werden. Ansonsten haftet bei Unfällen das aufstellende Unternehmen, wie das Oberlandesgericht Karlsruhe nun geurteilt hat.

In dem verhandelten Fall hatte eine Beschilderungsfirma mit Genehmigung der Stadt eine zeitlich begrenzte Halteverbotszone neben einer privaten Baustelle errichtet. Anstatt die Schilder nach Ablauf des Verbotszeitraums wieder abzuholen, ließ sie sie jedoch noch fast zwei Wochen an Ort und Stelle. In dieser Zeit stolperte eine Passantin über die klobigen Standfüße und verletzte sich. Von der Beschilderungsfirma verlangte sie daraufhin Schadenersatz. Diese weigerte sich und verwies auf die Stadt, die die Erlaubnis für das Aufstellen der Schilder erteilt hatte.

Zu Unrecht, wie die Richter urteilten. Die Stadt wäre allenfalls dann haftbar, wenn die Beschilderungsfirma in Erfüllung öffentlicher Aufgaben gehandelt hätte. Dies sei hier aber nicht der Fall, da es sich um eine private Baustelle gehandelt habe, wie die Rechtsschutzversicherung D.A.S. aus der Begründung des Gerichts zitiert. Dass die Stadt die Genehmigung zum Aufstellen der Schilder erteilt habe, ändere daran nichts. Private Bau- und Umzugsunternehmer müssten bei privaten Aufträgen selbst haften, wenn durch ihr Verschulden jemand zu Schaden käme. Die Sockel seien Stolperfallen und dürften nur so lange auf der Straße stehen wie notwendig.