Steuervorteil auch für Brennstoffzelle So funktioniert die Ein-Prozent-Regel bei E-Autos

tanken, brennstoffzellenauto, f-cell, fuel, cell, mercedes, glc, shell, tankstelle Foto: Daimler

Der Gesetzgeber erweitert den Steuervorteil von Elektrofahrzeugen auf den Brennstoffzellenantrieb. Wir erklären, wie die Ein-Prozent-Methode bei allen E-Autos funktioniert.

Elektroautos sind teuer. Damit die Fahrer von Firmenwagen nicht auch noch bei der Versteuerung der Privatfahrten tiefer in die Tasche greifen müssen, gibt es eine Sonderregelung. Der Bruttolistenpreis als Basis für die Berechnung des geldwerten Vorteils verringert sich um einen Wert, der vom Zeitpunkt der Anschaffung sowie der Größe der Batterie abhängt.

Konkret bedeutet dies: Der vom Bruttolistenpreis abzuziehende Betrag errechnet sich im Jahre 2018 aus dem Faktor 250 multipliziert mit den kWh der Batterie. Die exakte Batteriekapazität des E-Autos steht in Ziffer 22 der Zulassungsbescheinigung Teil 1. Allerdings muss man wissen, dass die Minderung pro Kilowattstunde der Batteriekapazität mit den Jahren geringer ausfällt. Für 2018 gilt der Minderungsbetrag von 250 Euro. Für 2019 sind es nur noch 200 Euro und ab 2020 nur noch 150 Euro.

Außerdem ist der Abzugsbetrag gedeckelt. Im Jahr 2018 liegt die Obergrenze bei 7.500 Euro, egal ob die Batterie 40 oder wie bei Tesla bis zu 100 kWh groß ist. Dieser Wert sinkt jährlich um 500 Euro bis auf 5.500 Euro im Jahr 2022, wenn die Förderung vorerst ausläuft.

Bislang galten die Minderungsbeträge für Elektrofahrzeuge sowie für aufladbare Hybridfahrzeuge, die sogenannten Plug-in Hybride. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium klargestellt, dass das Schreiben vom 05.06.2014 zur Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte oder erster Tätigkeitsstätte und Familienheimfahrten gleichfalls für Brennstoffzellenautos gilt. Wobei der steuerliche Vorteil wegen der relativ kleinen Speicherbatterie eher gering ausfällt. Ein Brennstoffzellenauto als Dienstwagen zu fahren und es auch privat zu nutzen, bleibt also weiterhin ein teures Vergnügen.

Mit einem 2019 zugelassenen E-Auto fährt man billiger

Wer allerdings noch bis 2019 wartet und dann erst seinen elektrischen Dienstwagen bestellt, spart beim geldwerten Vorteil. Dann entfällt die komplizierte Berechnung per Batteriegröße und Zulassungsdatum. Stattdessen können die Fahrer einfach den halben Bruttolistenpreis für die Ein-Prozent-Regelung ansetzen.

Beispiel für Ein-Prozent-Regel (Zulassung 2018)

E-Auto Bruttolistenpreis  36.000 Euro
Batteriekapazität               25,3 kWh
Minderung (250 x 25,3)    6.325 Euro
36.000-6.325 Euro         29.675 Euro
Abgerundet                    29.600 Euro
Monatlich zu versteuern    296 Euro

Beispiel für Ein-Prozent-Regel (Zulassung 2019-2021)

E-Auto Bruttolistenpreis  36.000 Euro
Berechnungsbasis: 50 % Listenpreis = 18.000 Euro
Monatlich zu versteuern    180 Euro