Strittige Schuldfrage bei Unfall Im Zweifel zahlen beide

Panne Foto: Thomas Küppers

Lässt sich die Schuldfrage bei einem Unfall nicht eindeutig klären, müssen sich beide Unfallbeteiligten die Kosten teilen.

Bei einem Unfall zweier Autos, von denen nur eines beschädigt wird, müssen sich unter Umständen beide Halter den Schaden teilen. Das gilt zumindest dann, wenn der Unfallhergang und die die Schuldfrage nicht zweifelsfrei ermittelt werden können, wie das Amtsgerichts München jetzt urteilte.

Im vorliegenden Fall wurde ein Sportwagen bei einer Kollision beschädigt, das beteiligte Fahrzeug erlitt keinen Schaden. Dessen Fahrer wollte für die Reparatur des Sportwagens nicht aufkommen, da er sich für unschuldig hielt. Die Aussagen beider Fahrer über den Unfallhergang widersprachen sich. Trotz der Einbeziehung eines Sachverständigengutachtens konnte der genaue Hergang nicht aufgeklärt werden. Damit bleibe es bei einer Haftungsverteilung der beiden Fahrzeuge, die hier für beide Seiten gleich hoch anzusetzen sei, wie die deutsche Anwaltshotline mitteilt. (Az. 322 C 21241/09)