Taxifahrer Schusswunde ist Arbeitsunfall

Taxi, Schadenersatz

Krasses Urteil: Taxifahren ist gefährlich und deshalb ist eine Schussverletzung ein Fall für die Unfallversicherung.

Wird ein Taxifahrer während der Dienstzeit angeschossen, handelt es sich um einen Arbeitsunfall. Das gilt auch, wenn er sich zu dem Zeitpunkt außerhalb seines Fahrzeugs befand, wie das Landessozialgericht nun entschieden hat.

In dem konkreten Fall hatte ein Taxifahrer am Taxistand eines Bahnhofs sein Auto verlassen, um zwei grölende Passanten um Ruhe zu bitten. Daraufhin zog einer der Männer eine Waffe und schoss auf den Taxifahrer, der anschließend zwei Wochen lang im Krankenhaus behandelt werden musste. Da er am Taxistand gewartet hatte, als der Schuss fiel, wollte der Mann die Verletzung als Arbeitsunfall geltend machen. Die zuständige Berufsgenossenschaft verweigerte allerdings die Zahlung mit dem Hinweis, der Unfall stehe in keinem Zusammenhang mit der Arbeit des Fahrers.

Das Gericht sah das jedoch anders und wertete die Verletzung als Arbeitsunfall. Der Fahrer habe die Männer um Ruhe gebeten, um potenzielle Kunden nicht zu verschrecken, erläutert die Deutsche Anwalthotline die Entscheidung. Vor diesem Hintergrund werteten die Richter das Ansprechen der Störenfriede als betrieblicher Natur. (Az.: L 9 U 41/13)