Tempo Kein Tempolimit am Autobahnende

Neue Teststrecke Foto: Thomas Küppers

Das Schild „Ende der Autobahn“ ordnet kein Tempolimit an. Nur mit Zusatzschild gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung.

In dem konkreten Fall ging es um einen Autofahrer, der hinter einer Ausfahrt der Stadtautobahn in Essen mit 76 km/h geblitzt wurde. Zuvor hatte er das Autobahnende-Schild passiert, das das zuständige Amtsgericht als Markierung des Beginns des innerörtlichen Tempo-50-Limits wertete. Es verurteilte den Autofahrer daraufhin zu einer Geldstrafe von 120 Euro. Das wollte der Mann nicht hinnehmen und ging in die nächste Instanz.

Das Oberlandesgericht Hamm kassierte das Urteil vorläufig (Az.: 5 RBs 34/15). Das Schild "Ende der Autobahn" zeige lediglich, dass die besonderen Regeln für die Autobahn fortan nicht mehr gelten. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung enthalte es nicht. Der Fall wurde daher zurück an das Amtsgericht überwiesen. Dieses muss nun prüfen, ob etwa ein gesondertes Ortseingangsschild das Tempolimit erkennbar gemacht hat. Darüber hinaus könnte sich auch aus der Bebauung eindeutig ergeben, dass es sich um eine Straße in einer geschlossenen Ortschaft handelt.