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Tesla Autonom fahren? Ja, aber gebremst

Foto: Tesla

Entweder war die Technik doch noch nicht soweit oder die Autofahrer: Tesla reduziert die Funktionsumfänge des selbstfahrenden Model S.

Mit einem neuen Software-Update erweitert Tesla die autonomen Fahrfunktionen des Model S und schränkt sie gleichzeitig ein: Die Elektro-Limousine kann nun ohne den Fahrer am Steuer ein- und ausparken, die autonomen Funktionen während der Fahrt hat der amerikanische Hersteller aber reduziert.

Hintergrund ist nach Informationen des "Wall Street Journal", dass zu viele Tesla-Fahrer Unsinn mit den autonomen Fahrfunktionen getrieben hatten. So luden einige beispielsweise Videos hoch, in denen sie auf den Rücksitz kletterten oder ein Buch lasen, während das Model S autonom unterwegs war. Dabei muss der Fahrer nach geltender Rechtslage jederzeit die Kontrolle über das Fahrzeug übernehmen können.

Ohne Mittelstreifen geht nichts

Nach dem Software-Update ist es laut "WSJ" nun nicht mehr möglich innerorts oder auf Straßen ohne Mittelstreifen autonom zu fahren. Zudem kann man das geltende Tempolimit nur noch um 8 km/h überschreiten, wenn das Auto selbstständig fährt.

Neu eingeführt wurde mit der Software-Version 7.1 das autonome Parken ohne Fahrer am Steuer. Zu Hause angekommen, steigt der Fahrer aus, das Model S öffnet automatisch die Garage, rollt hinein und verschließt das Tor wieder. Auch in enge Parkbuchten soll sich die Limousine von nun an alleine quetschen. Vorsichtshalber empfiehlt Tesla die Funktionen zunächst auf dem Privatgrundstück auszuprobieren. Derzeit kann sich das Auto knapp 12 Meter weit entfernen. Künftig könne man sich vorstellen, dass der Tesla alleine durch das ganze Land fährt, um seinen Fahrer abzuholen, heißt es in einer Mitteilung.

Auch andere Fahrzeuge der oberen Mittelklasse und Oberklasse können teilautonom fahren und Parken. So parken beispielsweise BMW 7er und die neue Mercedes E-Klasse ohne den Fahrer ein. Die beiden Modelle können auch, ebenso wie die Mercedes S-Klasse oder der Volvo XC90, unter bestimmten Voraussetzungen ohne Zutun des Fahrers im Straßenverkehr unterwegs sein.