Tierunfall Anhalten und kümmern

Foto: SP-X

Immer wieder laufen Hunde oder Katzen vors Auto. Dann einfach weiter zu fahren wäre nicht nur herzlos, sondern auch pflichtwidrig.

Eine kurz vor dem eigenen Auto auf die Straße springende Katze ist der Alptraum vieler Autofahrer. Auch Hunde sind nicht selten allein auf Ausgang. Kommt es zu einer Kollision mit einem Haustier, ist der Autofahrer verpflichtet anzuhalten.

Einem verletzten und unter Schock stehenden Tier sollte man sich nur vorsichtig nähern, damit es  nicht panikartig die Flucht ergreift – oder vor Angst angriffslustig reagiert. Wer sich nicht zutraut, das Tier selbst zum Tierarzt zu bringen, kann den örtlichen Tiernotruf alarmieren.

Unabhängig davon ob ein Tier verwundet oder sogar tot ist, muss der Besitzer informiert werden. War der Vierbeiner alleine unterwegs, kann eine Marke am Halsband helfen. Im Zweifel ist die Polizei zu verständigen.

Haftpflich zahlt

Ist der Autofahrer am Unfall schuld, muss seine Kfz-Haftpflichtversicherung für die Behandlungskosten des verletzten Tieres aufkommen. Umgekehrt kann die Tierhalter-Haftpflicht für Schäden am Auto in Anspruch genommen werden. Sind Herrchen oder Frauchen unauffindbar, springt je nach Tarif die Kfz-Teilkaskoversicherung ein.