Übermüdung Sekundenschlaf kann fünf Jahre Haft bedeuten

Müde am Steuer Foto: Karl-Heinz Augustin

Fahrer, die am Steuer einschlafen, handeln grob fahrlässig. Strafrechtlich gesehen ist das ähnlich verwerflich wie betrunken Auto zu fahren.

Das meldet der Auto Club Europe (ACE). Demnach geht von einem übermüdeten Fahrer unter Umständen eine Verkehrsgefährdung aus. Dies sei strafbar und könne eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe nach sich ziehen. Der ACE appelliert daher an Autofahrer, besonders auch auf der Fahrt in den Urlaub, regelmäßige Pausen einzulegen und Nachtfahrten zu vermeiden.

Laut einer Erhebung des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) seien nach eigenen Angaben bereits ein Drittel der befragten übermüdeten Fahrer in den Sekundenschlaf gefallen. Laut ACE dauere dieser drei bis fünf Sekunden, was einem Blindflug von rund 180 Metern gleichkomme.

Demnach gehen Verkehrssicherheitsexperten davon aus, dass eingeschlafene Fahrer für jeden vierten Verkehrsunfall verantwortlich sind. Das Phänomen des Sekundenschlafs trete zudem überdurchschnittlich häufig in der Zeit zwischen 2.00 Uhr und 6.00 Uhr sowie zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr auf.