Überschwemmung Wasserschaden ist noch kein Totalschaden

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Wenn Autos bei Hochwasser Wasserschäden erleiden, bedeutet dies nicht zwingend, dass beim Auto ein Totalschaden vorliegt. In vielen Fällen kann die Fachwerkstatt das Fahrzeug wieder flott machen.

Wichtig ist vor allem eines: Hochwasser-Autos dürfen nicht gestartet werden. Das meldet der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). Ist Wasser in den Motor eingedrungen, kann schon der erste Startversuch einen Wasserschlag verursachen. Wenn sich die Kurbelwelle dreht, bewegt sich der Kolben nach oben und versucht, das eingedrungende Wasser zu verdichten.

Da sich Flüssigkeiten nicht verdichten lassen, geht der entstandene Druck auf die Pleuelstange über, die dadurch verbiegen kann. Wenn nur geringe Mengen Wasser im Motor sind, kann das Aggregat zwar anspringen. Doch es besteht laut ZDK die Gefahr, dass Wasser auf diesem Wege ins Öl gelangt. Auch das führt zu einem Motorschaden.

Zündschlüssel nicht drehen

Schon den Zündschlüssel zu drehen, kann gefährlich sein. Sobald die Zündung aktiviert ist fließt Strom. Dadurch kann es in der feuchten Fahrzeugelektronik zu Kurzschlüssen kommen. Deshalb sollte auch die Batterie schnellstens abgeklemmt werden. Sobald der Abschleppwagen das überschwemmte Fahrzeug in die Werkstatt gebracht hat, können die Fachleute entscheiden, ob sich eine Trockenlegung lohnt. Darüber entscheiden Zeitwert, Eintauchtiefe und Verschmutzung des eingedrungenen Wassers. Funktionieren nach der Trockenlegung Motor und Elektronik wieder, gebe es zudem viele Möglichkeiten, die Schäden im Innenraum wieder zu beseitigen.

Wer sich nicht sicher ist, welche Wassertiefe für sein Fahrzeug noch zu bewältigen ist, kann sich laut ZDK an eine einfache Faustregel halten: Solange das Wasser nur bis zur Radnabe steht, kann man in der Regel langsam hindurch fahren. Grundsätzlich sollte dies aber auch nur im Notfall passieren.