Umstellung der Kfz-Steuer Bescheide prüfen

Foto: ARAG

Wenn Datensätze von 58 Millionen Fahrzeugen an einer Stelle zusammen geführt werden, kann es zu Ungereimtheiten kommen. So passiert bei der Verwaltungsumstellung der Kfz-Steuer. Ein Blick auf den kürzlich abgebuchten Betrag kann nicht schaden.

Ist in den vergangenen Wochen die Kfz-Steuer vom Konto abgebucht worden,  sollten Autobesitzer einen genauen Blick auf den Kontoauszug werfen. Der Grund: Die Abbuchung kann zu hoch oder auch zu niedrig sein. Bei einer Verwaltungsumstellung ist es zu Problemen gekommen, die allerding nur einen kleinen Teil der Fahrzeughalter betreffen.

Zum 1. Juni hat der Zoll die Verwaltung der Kfz-Steuer von den bisher zuständigen Finanzämtern der Länder übernommen – und damit Datensätze von rund 58 Millionen Fahrzeuge "aus einer Vielzahl sehr unterschiedlicher IT-Systeme", erklärt Linda Kosmalla von der Bundesfinanzdirektion Südwest. Größtenteils sei die Zusammenführung in einer zolleigenen Datenbank unproblematisch verlaufen.

Zulassungsstellen benutzen fehlerhafte Software

Aber eben nicht immer. Hinzu komme, dass einige Zulassungsstellen, von denen die Hauptzollämter die technische Bemessungsgrundlage für die Kfz-Steuer bekommen, eine neue Software einsetzten, deren "Kinderkrankheiten" sich auch auf die Steuerfestsetzung durch den Zoll auswirkten. Die Unzulänglichkeiten seien aber erkannt und würden nun bereinigt, heißt es.

Wie viele Steuerzahler betroffen sind, kann der Zoll nicht sagen. Die Fehlerquote bewege sich allerdings im Verhältnis zu der Masse an Steuerfällen bei 58 Millionen Fahrzeugen im Promillebereich. Das wären etwa 58.000 bis 520.000 betroffene Fälle.

Entdeckt man als Steuerpflichtiger eine zu hohe Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer, sollte innerhalb der Frist von 30 Tagen ein Einspruch eingelegt werden. Der Bund der Steuerzahler rät den Kfz-Steuerbescheid mit dem des vergangenen Jahres zu vergleichen. Hat man Zweifel, kann man hier überprüfen, wie viel man tatsächlich zahlen muss. Die Kfz-Steuer wird nicht bei allen Steuerpflichtigen am gleichen Termin eingezogen. Es hängt davon ab, wann das Auto zum ersten Mal angemeldet wurde.