Unachtsamkeit im Straßenverkehr Wer nicht aufpasst, macht sich strafbar

Ablenkung Foto: Götz Mannchen

Wer einen Unfall verursacht, weil er den Straßenverlauf wegen einer Unachtsamkeit nicht beobachtet, handelt grob fahrlässig.

Die Versicherung muss in so einem Fall nicht haften. Laut kostenlose-urteile.de ist es zudem unerheblich, worauf die Unachtsamkeit zurückzuführen ist. Im vorliegenden Fall versuchte sich ein Fahrer auf der Autobahn bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h eine Zigarette anzuzünden. Dabei kam er von der Fahrbahn ab, versuchte den Pkw einzufangen, übersteuerte und streifte eine Leitplanke.

Die Vollkaskoversicherung war demnach der Meinung, er habe den Unfall grob fahrlässig verurteilt und weigerte sich, zu zahlen. Dagegen erhob der Unfallverursacher Klage. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied gegen den Kläger (AZ: 23 U 108/94). Laut Gericht habe das Außerachtlassen des Straßenverlaufs die grobe Fahrlässigkeit begründet.

Dabei sei es unerheblich gewesen, worauf die Unaufmerksamkeit beruht habe. Zudem habe sich der Fahrer vom Vorwurf der Fahrlässigkeit auch nicht wegen des einen Augenblickversagens befreien können. Laut Gericht sei selbst ein nur kurzfristiges und damit augenblickliches Versagen grob fahrlässig.