Unfall an Baustelle Großes Auto verlangt Sorgfalt

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Die Unübersichtlichkeit des eigenen Autos ist keine Entschuldigung für einen Unfall. Im Gegenteil.

Große Autos sind häufig unhandlich und unübersichtlich. Eine Entschuldigung für einen Unfall kann das aber nicht sein, wie nun der Fahrer eine Oberklasselimousine vor dem Landgericht Coburg einsehen musste.

Der Kläger war mit seiner Mercedes S-Klasse auf dem Gelände einer Waschanlage gegen eine Europalette voll Pflastersteine gefahren, die neben einer abgesperrten Baustelle abgestellt worden waren. Von dem Betreiber der Anlage verlangte er daraufhin unter Hinweis auf die Verkehrssicherungspflicht Ersatz für die am Fahrzeug entstandenen Schäden. Die Steine seien unsachgemäß gelagert und für ihn nicht zu sehen gewesen. Dabei berief er sich auch auf die Größe seines Fahrzeugs und die Länge der Motorhaube, die ihm die Sicht genommen habe.

Das Landgericht wollte dieser Argumentation nicht folgen. Der Mercedes-Fahrer habe rechtzeitig erkennen können, dass an der Waschanlage Pflasterarbeiten durchgeführt würden. Daher hätte er auch mit nicht weiter gesichertem Baumaterial rechnen müssen – eine besondere Absicherung derartiger Paletten in einem Bereich, der mit Schrittgeschwindigkeit befahren wird, ist nach Ansicht der Richter nicht üblich. Auch die Fahrzeuggröße ändert daran nichts: Vielmehr sei gerade umgekehrt die Sorgfaltspflicht des Fahrers gesteigert. Der Kläger hätte notfalls aussteigen und sich den erforderlichen Überblick verschaffen müssen