Unfall auf dem Parkplatz Erhöhte Sorgfaltspflicht für alle

Auf dem Parkplatz und im Parkhaus gilt nicht automatisch die Stra§enverkehrsordnung Foto: HUK-COBURG

Beim Rückwärtsfahren ist besondere Vorsicht angebracht. Erst recht auf Parkplätzen.

Auf einem Parkplatz müssen Außendienstmitarbeiter besonders vorsichtig und rücksichtsvoll fahren. Bei einem Unfall geben Gerichte häufig beiden Parteien eine Teilschuld. So auch das Oberlandesgericht Hamm in einem aktuellen Urteil.

In dem verhandelten Fall hatte ein rückwärtsfahrendes Auto auf einem Großparkplatz ein Fahrzeug gerammt, das gerade aus einer Parkbox zurücksetzte. Letzteres war kurz vor der Kollision zum Stillstand gekommen, so dass der Fahrer jede Verantwortung für den Unfall ablehnte.

Die Richter sahen das allerdings anders. So würden zwar beim Rückwärtsfahren auf der Parkplatz-Fahrbahn erhöhte Sorgfaltsanforderungen gelten, diese gebe es aber auch beim Zurücksetzen aus der Box. Das Gericht setzte daher eine hälftige Schadensteilung an. (Az.: I-9 U 32/12)