Unfall auf Standstreifen Wenn der Lkw aus der Spur läuft

Autobahn Seitenstreifen Randstreifen Panne Foto: TÜV Rheinland

Lkw-Fahrer fahren gern mal über die Standstreifen-Markierung. Das ist ein grober Fahrfehler, entschied ein Gericht, bei einem Unfall muss der Fahrer haften.

Grundsätzlich haftet bei einem Unfall auf dem Standstreifen der Fahrer des liegengebliebenen Fahrzeugs. Das muss aber nicht immer so sein, wie eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg zeigt.

Im konkreten Fall hatte der Autofahrer seinen Wagen komplett auf dem Standstreifen abgestellt, ein Lkw war hineingefahren. Der Pkw-Fahrer hatte zwar weder Warnblinker gesetzt noch Warndreieck aufgestellt – sein Fahrzeug also ungesichert abgestellt. Aber weil der vorbeifahrende Lkw-Fahrer 70 bis 95 Zentimeter über die Autobahnbegrenzung auf den Standstreifen fuhr, habe er einen Fahrfehler begangen. Dieser wiege so schwer, dass die Haftung des Beklagten zurücktrete, zitiert der Deutsche Anwaltverein aus dem Urteil (Az.: 1 U 2572/13).