Unfall im Ausland Wichtige Tipps wenn's gekracht hat

IAA 2008 Foto: RossHelen@viaCanva

Was tun bei einem Unfall im Ausland? Die wichtigsten Tipps für Dienstwagen-Fahrer auf Reisen und wie sie dank einer EU-Richtlinie schneller an Schadenersatz kommen. Außerdem: Telefonnummern, die im Notfall weiterhelfen.

Ein Autounfall im Ausland, egal ob auf Dienstreise oder im Urlaub, ist doppelt belastend. Aber es gibt Möglichkeiten den Schadenersatzprozess zu beschleunigen. Welche das sind und was die vierte Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsrichtlinie der Europäischen Union (KH-EU-Richtlinie) damit zu tun hat, erfahren Sie hier. Die wichtigsten Tipps und Telefonnummern für Dienstwagen-Fahrer auf Reisen:

Sofort-Maßnahmen

Nach einem Unfall sollten Fahrer sofort handeln, um den Schadenersatzprozess zu beschleunigen. Stellen Sie sicher, dass Sie und alle beteiligten Personen in Sicherheit sind. Rufen Sie die örtliche Polizei und den Notdienst an, um den Vorfall zu melden und gegebenenfalls medizinische Hilfe zu erhalten.

Sorgfältige Dokumentation

Eine detaillierte Dokumentation des Unfalls ist entscheidend, um den Schadenersatzanspruch zu unterstützen. Nehmen Sie Fotos von der Unfallstelle, den Fahrzeugen und den Schäden auf. Notieren Sie sich die Namen, Adressen und Kontaktdaten aller beteiligten Parteien sowie eventueller Zeugen. Eine genaue Beschreibung des Unfallhergangs kann ebenfalls hilfreich sein.

Internationale Versicherung informieren

Benachrichtigen Sie umgehend Ihre internationale Versicherung über den Unfall. Diese ist in der Regel Teil Ihrer Kfz-Versicherung. Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Informationen zur Hand haben, einschließlich der Versicherungsdetails der anderen Partei. Befolgen Sie die Anweisungen Ihrer Versicherungsgesellschaft und reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen so schnell wie möglich ein.

Europäischer Unfallbericht

In einigen europäischen Ländern ist das Ausfüllen eines europäischen Unfallberichts obligatorisch. Dieses Formular ermöglicht eine strukturierte Erfassung der Unfalldetails und erleichtert den Schadenersatzprozess. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Informationen im Unfallbericht vollständig und korrekt angeben.

Rechtliche Unterstützung einholen

Wenn der Schadenersatzprozess komplex wird oder rechtliche Fragen auftauchen, kann die Unterstützung eines Anwalts oder einer spezialisierten Rechtsberatung hilfreich sein. Ein Fachmann kann Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und der effizienten Abwicklung des Schadensfalls im Ausland helfen.

Übersetzungs- und Kommunikationshilfe

Sprachbarrieren können den Schadenersatzprozess verlangsamen. Falls erforderlich, nutzen Sie Dienstleistungen wie Übersetzungs-Apps, Dolmetscher oder kontaktieren Sie Ihre Botschaft oder das Konsulat, um bei der Kommunikation mit den Behörden und Versicherungen zu unterstützen.

Fristen beachten

Informieren Sie sich über etwaige Fristen, die für die Einreichung von Schadenersatzansprüchen gelten. Versäumen Sie keine wichtigen Termine, um sicherzustellen, dass Ihr Anspruch rechtzeitig eingereicht wird.

Kooperation mit Versicherungen

Arbeiten Sie eng mit Ihrer Versicherung zusammen und geben Sie alle erforderlichen Informationen und Dokumente so schnell wie möglich weiter. Halten Sie die Kommunikation mit Ihrer Versicherung aufrecht, um den Schadenersatzprozess zu beschleunigen.

Zentralruf der Autoversicherer

Nach einem unverschuldeten Unfall im Ausland ermittelt der Zentralruf der Autoversicherer den zuständigen Versicherer des ausländischen Kfz. und dessen Regulierungsbeauftragten in Deutschland.

  • Kostenfreie Rufnummer: (08 00) 25 026 00
  • Aus dem Ausland: +49 (40) 300 330 300
  • Schadensmeldung im Internet: www.gdv-dl.de/zentralruf

Verkehrsopferhilfe

Wenn der Regulierungsbeauftragte des ausländischen Versicherers nicht innerhalb von drei Monaten reagiert, kann die Verkehrsopferhilfe einspringen.

  • Telefon: +49 (30) 20 20 58 58
  • Internet: www.verkehrsopferhilfe.de
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Das ist die 4. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsrichtlinie der EU

  • Schutz für Geschädigte: Die KH-EU-Richtlinie zielt darauf ab, den Schutz von Unfallopfern und Geschädigten in ganz Europa zu verbessern. Sie stellt sicher, dass Geschädigte in einem EU-Land Anspruch auf Schadenersatz haben, selbst wenn der Unfall von einem Fahrer aus einem anderen EU-Land verursacht wurde.
  • Vereinfachte Schadensregulierung: Die Richtlinie vereinfacht den Prozess der Schadensregulierung bei grenzüberschreitenden Unfällen. Sie legt klare Regeln und Verfahren fest, die von den Versicherungsunternehmen eingehalten werden müssen. Dadurch wird die Abwicklung von Schadensfällen effizienter und transparenter.
  • Verpflichtende Versicherungsnachweise: Die Richtlinie schreibt vor, dass Fahrzeugführer einen gültigen Versicherungsnachweis mitführen müssen. Dies erleichtert die Überprüfung der Versicherungsdeckung und stellt sicher, dass alle Fahrer über eine angemessene Haftpflichtversicherung verfügen, um im Falle eines Unfalls Schadenersatz zu leisten.
  • Erweiterte Deckung: Die vierte KH-EU-Richtlinie erhöht die Mindestdeckungssummen für Haftpflichtansprüche. Dadurch werden die finanziellen Risiken für Geschädigte verringert und eine angemessene Entschädigung im Falle von Verletzungen oder Sachschäden gewährleistet.
  • Schutz für Opfer von nicht versicherten Fahrzeugen: Die Richtlinie stellt sicher, dass Opfer von Unfällen mit nicht versicherten Fahrzeugen ebenfalls Anspruch auf Schadenersatz haben. In vielen EU-Ländern gibt es Ausgleichsfonds, die Geschädigten finanzielle Unterstützung bieten, wenn der Unfallverursacher nicht versichert ist oder flüchtig ist.