Unfall Laptop wird im Schadensfall nicht ersetzt

Laptop, Geschäftsauto, Unfall, Versicherung Foto: Hersteller / Citroen

Was führt ein Geschäftsmann üblicherweise im Auto mit? Keine Frage, Handy, Kleidung, Brille zählen zu den persönlichen Utensilien. Diese sind im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung bei einem Unfall mitversichert.

Erstaunlicherweise aber der beruflich genutzte Laptop nicht. Zumindest aus der Sicht der Haftpflichtversicherung und der Richter des LG Erfurt. Wird also der Computer bei einem Unfall beschädigt, können Dienstwagenfahrer nicht mit Schadenersatz rechnen (Az.:
1 S 101/12.