Unfall mit Pedelec Ohne Helm wird's teuer

E-Bike Pedelec Fahrrad Rad Elektrofahrrad Foto: pd-f

Für Pedelecs gibt es keine Helmpflicht. Doch nunmuss ein verunglückter E-Bike-Fahrer eine hohe Selbstbeteiligung trage, weil er ohne Helm fuhr.

Nicht nur in der Freizeit, sondern auch im Job sind immer mehr Menschen mit dem Pedelec unterwegs. Ist ja auch praktisch: Man flitzt schnell am Stau vorbei, bleibt fit, und weil es keine Helmpflicht gibt, sitzt die Frisur auch beim Kundenbesuch noch gut.

Keine Helmpflicht? Mofa-Fahrer müssen einen Helm tragen, Rennradler tragen üblicherweise auch einen Kopfschutz. Für einen Radfahrer auf einem S-Pedelec sollte das gleiche gelten, befand das Landgericht Bonn und schuf damit eine Quasi-Helmpflicht.

Ausgangspunkt der Entscheidung war der Unfall eines Radlers, der auf einem so genannten Speed-Pedelec unterwegs war, ein Elektrofahrrad mit Tretunterstützung, das bis zu 40 km/h schnell fährt. Er stürzte und zog sich schwere Kopfverletzungen zu. Grund war ein Reifenplatzer, den Sachverständige darauf zurückführten, dass die Felge des Rades nicht für den montierten Breitreifen zugelassen war. Der Kläger wollte den Fahrradhändler haftbar machen.

E-Bike so schnell wie ein Rennrad

Laut Gericht wäre der beklagte Händler vollumfänglich Schuld am Unfall gewesen, wenn der Verletzte einen Helm getragen hätte. Weil das nicht der Fall war, müsse der Verletzte die Hälfte der Schuld selbst tragen, zitiert die Deutsche Anwalthotline aus dem Urteil. Das Gericht verglich das Elektrofahrrad mit einem Rennrad, mit dem ähnliche Geschwindigkeiten erzielt werden. Rennradler tragen üblicherweise einen Helm. Außerdem gelte für andere motorisierte Zweiräder, wie für das Mofa, bereits ab 20 km/h eine Helmpflicht.

Bei Geschwindigkeiten von bis zu 40 km/h hätte es sich dem Radler förmlich aufdrängen müssen, zu seinem eigenen Schutz einen Helm zu tragen. Dass es keine gesetzliche Helmpflicht gibt, entlaste den Radler nicht von seiner Eigenverantwortung, so die Richter.

Ob es eine gesetzliche Helmpflicht für S-Pedelecs gibt, ist umstritten. Laut Allgemeinem Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) geht das Verkehrsministerium davon aus, dass sie mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h unter § 21a Absatz 2 StVO fallen, Fahrer also einen Helm tragen müssen.